Kurze Frage, kurze Antwort

  • Danke

    Mein Mann trinkt sogar Bier, auch wenn er gar keinen Durst hat - nur so zum Spaß!

  • Naja das ganze Internet weiß nichts davon, dass es sich beim Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I um eine fahrlässige Handlung handelt, aber solange du das weißt wirds wohl auisreichen :winking_face:

    Okay. Da das ganze Internet nix davon weiß, erzähle ich also Quatsch.
    Dann frag doch mal das ganze Internet was es über mich weiß. Vielleicht erzähle ich ja auch nur Quatsch was Familie und Beruf angeht.
    Ich find es Klasse wenn nur wahr ist, was im Internet steht :face_vomiting:


    ALLEZ FC

  • Zwingende Informationen was eine fahrlässige Handlung angeht die per Gesetz definiert sein muss damit es dafür „Ärger“ geben kann mit den zugänglichen Informationen über den Berufsstand und Familie einfacher Bürger zu vergleichen da gehört was zu :thumbs_up:

  • Ich weiß das es nichts besseres gibt als Statistiken, Internetverläufe und sonstigen Scheiß der vor 30 Jahren noch keine Sau interessiert hat.


    Nun aber mal zum Fakt! Und da ist es mir vollkommen egal ob Du da was zu im Internet findest oder nicht.


    Lässt Du BEWUSST Dokumente (auch da ist es egal ob Führerschein, Farhzeugschein, Porno-Abo) liegen ist das eine fahrlässige Handlung.
    Lässt Du die Dokumente BEWUSST OFFEN liegen ist das grob fahrlässig.


    Am Ende entscheiden dann andere was dabei rauskommt, weil jeder sich dreht und windet wie sonst was um das beste für sich selbst rauszuholen.


    Und damit es vielleicht auch noch andere kapieren können. Lässt Du eine Kerze in der Wohnung brennen und es fängt etwas Feuer ist das eine fahrlässige Handlung.
    Stellst Du die Kerze untern Tannenbaum und lässt die alleine und alles brennt ab, dann ist es grob fahrlässig.


    Da könnte ich jetzt noch viele Beispiele bringen was fahrlässig und grob fahrlässig ist. Vielleicht steht das nicht alles im Internet, aber manchmal reicht ja auch einfach nur der gesunde Menschenverstand :thumbs_up:


    Und nun war es das von mir zu dem Thema, denn es geht mittlerweile weit an dem vorbei was Jan eigentlich wissen wollte.


    ALLEZ FC

  • Wer sagt denn was von offen liegen lassen? Die meisten Autos haben in der Sonnenblende eine Halterung für die Zulassungsbescheinigung und Handschuhfach gibt es in jedem Auto. Du hast aber schon das generelle aufbewahren von Originalpapieren als fahrlässig bezeichnet und das war nun mal Quatsch :slightly_smiling_face:

  • Entweder Du kannst oder Du willst nicht verstehen.



    generelle aufbewahren von Originalpapieren als fahrlässig bezeichnet und das war nun mal Quatsch

    Lässt Du BEWUSST Dokumente (auch da ist es egal ob Führerschein, Farhzeugschein, Porno-Abo) liegen ist das eine fahrlässige Handlung.

    Es ist eben KEIN Quatsch, siehe meine Hervorhebung.
    Danach kommt dann eben das:


    Am Ende entscheiden dann andere was dabei rauskommt, weil jeder sich dreht und windet wie sonst was um das beste für sich selbst rauszuholen.

    Und nu hör auf meine Postings/Aussagen als Quatsch abzutun, denn Quatsch poste ich BEWUSST in einem anderen Thread.


    ALLEZ FC

  • @jan2010 durch deine Frage habe ich mich heute mal auf die Suche gemacht und alles wieder gefunden. Lag wohl schon länger
    auf dem Tisch, weil einiges darüber gelegen hat. :grimacing_face: :face_with_tears_of_joy: :face_with_tears_of_joy:

    Gut das ihr mich wieder daran erinnert, habe nähmlich meinen Personalausweis und Führerschein noch hier irgendwo liegen :face_with_rolling_eyes:
    Muss das Zeug mal suchen, gehe also schon seit gut 3 Wochen ohne vor die Tür :kissing_face:

  • @skymax
    Es sind die Begrifflichkeiten die du durcheinander wirbelst. Wenn ich meinen Schein ins Handschuhfach lege dann tue ich das auch bewusst aber handel damit keineswegs fahrlässig. Wenn ich den Schein direkt auf das Amaturenbrett lege so dass er von aussen sichtbar ist, könnte man eventuell schon von grober Fahrlässigkeit sprechen.

  • Wenn ich meinen Schein ins Handschuhfach lege dann tue ich das auch bewusst aber handel damit keineswegs fahrlässig.

    Wird das Auto in der zwischenzeit aufgebrochen und die räumen dir dein Hanschufach aus, dann ist das 'fahrlässig' gewesen.
    Papiere und gewisses anderes Zeug hat im Auto, wenn man nicht dabei/in der Nähe ist, nichts zu suchen.

  • Ich hatte zwar geschrieben das ich mich nicht weiter äußer, aber ich kann diese Ignoranz nicht so stehen lassen.

    Wenn ich meinen Schein ins Handschuhfach lege dann tue ich das auch bewusst aber handel damit keineswegs fahrlässig

    Frag mal Deinen Versicherer was der dazu sagt.


    Anderes Beispiel noch mal.


    Du bekommst von Deinem Chef einen Umschlag mit 1000 € und legst ihn ins Handschufach. Auf der Autobahn gehst Du auf Toilette. Als Du wieder kommst ist das Auto aufgebrochen und der Umschlag samt Geld weg.
    DAS IST NICHT FAHRLÄSSIG???
    Ich weiß nicht wie ich das ganze noch klarer darstellen soll.


    Eine bewusste Handlung die dazu führt das etwas "passiert" ist für mich und auch für viele andere FAHRLÄSSIG.
    Eine bewusste Handlung, wo ich sicher sein kann das etwas "passiert" ist für mich und viele andere GROB FAHRLÄSSIG.


    Und nu Ende.


    ALLEZ FC

  • Ich glaube, es geht gar nicht mehr darum, was wo und wie Papiere im Auto liegen oder nicht


    Sondern um ...... :grinning_face_with_big_eyes: :grinning_face_with_big_eyes: ...... Ich Trau mich nicht, es zu schreiben

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Frag mal Deinen Versicherer was der dazu sagt.

    Oder einen Fahrlehrer :winking_face:


    Von dem hatte ich mein Beispiel mit dem aufgebrochenen Auto. :face_with_tears_of_joy:

  • Mir gings ja nur darum was mich an höchst möglicher Strafe erwischt, wenn ich ohne FS und Führerschein erwischt werde :slightly_smiling_face:


    Und so wie ich verstanden habe wären das dann 10 EUR...Also ein überschaubares Risiko.

  • @jan2010 ich hatte mal 20,-€ bezahlt, weil ich weder Fahrzeugschein, noch Führerschein und auch keinen Personalausweis
    dabei hatte. :face_with_rolling_eyes:

  • Da ich u. a. Sachbearbeiter für OWiG Angelegenheiten bin braucht man mir nicht erklären was fahrlässig ist und was nicht. Und nein 1.000 Euro im Handschuhfach eines verschlossenen PKWs welches idealerweise noch mit einer Diebstahlschutzvorrichtung ausgestattet ist, ist nicht fahrlässig.


    Nach deiner Logik wäre ja die Aufbewahrung eines jeden Gegenstandes überall anders als am Körper fahrlässig. Nimmst du alles was dir übertragen wurde aus dem Auto mit wenn du pissen gehst? Auch sperrige Güter aus dem Kofferraum?


    Etwas anderes wäre es nur wenn du dein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum außerhalb deines unmittelbaren Zugriffsbereich abstellst und sich dann die Kohle deines Chefs darin befindet.


    PS
    Meinen Versicherer würde ich niemals belästigen weil mir mein Fahrzeugschein aus dem Handschuhfach entwendet worden wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von CobyDick ()

  • Sondern um ...... ...... Ich Trau mich nicht, es zu schreiben

    Kannste ruhig. Ich hab den kleineren :winking_face:
    Coby hat Recht und ich bin einfach zu blöd.
    Ich will ja jetzt nicht behaupten "der Klügere gibt nach" frecher


    :prost:


    ALLEZ FC