Kurze Frage, kurze Antwort

  • Kann man seit neuestem rein gar nichts mehr legal an Musik downloaden ohne dafür blechen zu müssen?
    YouTube geht nur noch mit Permium, peggo lädt die YouTube-Videos nicht mehr :face_with_raised_eyebrow:


    Ich hab keinen Bock auf illegales runterziehen, aber ebenso keine Lust auf Abo´s, Premium-Mitgliedschaften und ähnliches.


    ALLEZ FC

    Mit dem Firefox und dem dazugehörigem Add-On 'Video DownloadHelper' bekommst du auch alles runter geladen.
    Sollte doch mal ein Video nicht freigegeben worden sein hier in DEU, dann im Firefox unter den Netzwerkeinstellungen
    einen Proxy eintragen (für die Youtubevideos sind die Ukrainischen die besten 8) ) und dann läuft das :kissing_face:

  • Man wird da wenn überhaupt den Up- und nicht den Downloader belangen aber die Aussage, dass YouTube in jedem Fall legal sei stimmt nicht. Ich kann mir auch ne CD aus meiner Sammlung nehmen ein Lied auf MP3 kompremieren, ein Video machen wie sich ein Brummkreisel dreht und das mit der MP3 unterlegen. Hab ich dann die Rechte an dem verwendeten Song? Wohl kaum. Ist das dann legal? Sicher nicht.

  • dass YouTube in jedem Fall legal sei stimmt nicht

    Ich habe keine Ahnung warum Du immer wieder den Besserwisser raushängen lassen musst, aber wo wird denn im Artikel (ich gehe nämlich davon aus dass Du Dich darauf beziehst) davon gesprochen das YouTube in jedem Fall legal ist?


    „Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn das Portal von dem ihr euch etwas herunterladen wollt, offensichtlich illegal ist. Das ist aber bei YouTube nicht der Fall. YouTube ist nicht offensichtlich illegal. Deswegen dürft ihr euch dort sowohl die Tonspur herunterladen, als auch das ganze Video.“


    Da steht doch ganz deutlich das YouTube ganz offensichtlich NICHT illegal ist. Man sollte doch annehmen das ansonsten YouTube in Deutschland grundsätzlich verboten wäre.
    Das auf YouTube dennoch mal etwas illegales landen kann, streitet ja wohl niemand ab. Selbst der Anwalt aus dem Artikel nicht.


    Manchmal sollte man vielleicht einfach mal was so belassen wie es ist.


    ALLEZ FC

  • Man wird da wenn überhaupt den Up- und nicht den Downloader belangen aber die Aussage, dass YouTube in jedem Fall legal sei stimmt nicht. Ich kann mir auch ne CD aus meiner Sammlung nehmen ein Lied auf MP3 kompremieren, ein Video machen wie sich ein Brummkreisel dreht und das mit der MP3 unterlegen. Hab ich dann die Rechte an dem verwendeten Song? Wohl kaum. Ist das dann legal? Sicher nicht.

    YouTube ist gesetzlich verantwortlich, Musik und Videos, die das Urheberrecht verletzen zu sperren. Diese gesetzliche Regelung soll ausgeweitet werden, so dass auch Betreiber von anderen Seiten, wie z.B Fotos o.ä auch unter das Gesetz fallen. Damit hätte zum bsp. Facebook oder Instagram ein massives Problem, denn technisch ist’s einfacher, automatisiert Musik zu erkennen als urheberrechtlich geschützte Bilder. Und in der Folge weiß Niemand, ob ich nicht Revhte an Bildern zu deren Verteilung erworben habe. Diesbezüglich ist momentan rechtlich einiges im Gange. Und die Betreiber der Seiten werden massiv Probleme bekommen, wenn das Gesetz wird.

  • Da müsste man sich jetzt mal die AGB's genau ansehen aber ist es nicht so, dass man beim Upload zusichert die Rechte am hochgeladenen Material zu besitzen und YouTube selbst damit schon aus dem Schneider ist? Wenn ich mir so anschaue was für Channels auf YouTube Songs hochladen, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das alles tatsächliche Rechteinhaber sind.

  • stimmt, YouTube kauft Rechte damit sind einige Dinge abgedeckt. Das ist im Endeffekt ein weiterer Verkaufskanal der Musikindustrie.

  • Kennt sich hier jemand mit dem Thema Bereitstellungszinsen aus?!?

    Bleib bitte bei uns Ellyes!

  • was möchtest du da genau wissen?

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  • Jetzt hat mich tatsächlich in der Zwischenzeit der Bänker angerufen...mein Frage war, auf welche Summe der Bereitstsellungszins berechnet wird, wenn dieser nach 12-14 Monaten greift? Greift er auf die Komplettsumme, den noch stehenden Betrag oder oder oder...

    Bleib bitte bei uns Ellyes!

  • Bereitstellungszinsen sind immer nur für den Teil des Darlehens, dass noch nicht abgerufen ist


    aktuelles Beispiel aus 2017 bei einem Mandanten
    für das bereits ausgezahlte Darlehen wurden 2,2% berechnet
    für das noch nicht in Anspruch genommene Darlehen 3%


    Der Kunde hat dann später auf den Rest des Darlehens verzichtet, nach endgültiger Vereinbarung wurden ihm dann die Bereitstellungszinsen nicht mehr in Rechnung gestellt

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  • Gibt es hier jemanden der sich mit Mietrecht gut auskennt ? Evtl. einen RA (kennt) ? Meiner Mutter wurde nach vielen Jahren ihre Wohnung gekündigt wg. "Eigenbedarf". Jetzt das Witzige:
    Der jetzige Vermieter verkauft die Wohnung familienintern, dürfte doch somit keinen Eigenbedarf anmelden können ? Wer weiß was ? Sie ist jetzt 78 J. greift da die Häertefallregelung evtl. ?

    Wer sind schon Messi, Ronaldo und Neymar wenn du einen Jonas Hector hast ?

  • RAe am besten bei dir in der Stadt empfehlen lassen


    Kündigung wegen Eigenbedarf und dann die Wohnung verkaufen geht m.E. Sowieso nicht


    Aber wenn er die Whg verkauft und das neue Familienmitglied meldet Eigenbedarf danach an, kann das ja auch höchstens ein kleiner Aufschub sein


    Beratung durch guten Anwalt wäre m. E. am besten (diese Mietervereine = hat meinem Freund damals nicht so wirklich geholfen)

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  • Ja Ziel des Ganzen wäre sowieso nur das Heft des Handelns in die Hand zurück zu bekommen da in mittlerer Zukunft betreutes Wohnen angepeilt war.

    Wer sind schon Messi, Ronaldo und Neymar wenn du einen Jonas Hector hast ?

  • Habt ihr euch wegen betreuten Wohnen irgendwo schon angemeldet?
    Außerdem gibt es Altersgrenzen für die Aufnahme im betreuten Wohnen, wenn du denn da erst mal drinne bist, ist es okay
    ...hat mir eine Mandantin erzählt, die auch erst sehr spät sich dazu entschlossen hatte

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  • Wenn ich das richtig weiß ist sie dort schon auf der Interessentenliste und hat sich aktuell als suchend dort nochmal gemeldet.


    Ich denke ein Widerspruch wg. dem formellen Fehler und wg. Härtefallregelung wäre nicht falsch, oder ?


    Würde denen erstmal den Wind aus den Segeln nehmen....

    Wer sind schon Messi, Ronaldo und Neymar wenn du einen Jonas Hector hast ?