Kurze Frage, kurze Antwort

  • Moin, ich habe mir jetzt den Thermoflamm gekauft und werde berichten. Hat noch den Zusatznutzen, dass man damit die Grillkohle im Eiltempo auf Temperatur bringt.

    Hauptsache die Haare liegen gut! Mach et Armin :smiling_face_with_hearts:

  • Ist leider nur kurz. Hatte ich auch schon. Bei kleinen Fugen und geringem Wuchs durchaus eine Möglichkeit, aber bei größeren Flächen keine Chance. Außerdem immer mit bedenken das die Unkräuter gerne mal vor ihrem "Tod" Samen abschießen :face_vomiting:
    ALLEZ FC

    Bei meiner fläche vorm Haus wäre ich da 24 std Wasser am Kochen. Mit Essig gehen die auch ein.

    Fear the Reaper !!!

  • Verdünnst du den Essig? Wie bringst du Essig auf?

    Essig Essenz mit wasser in eine grosse Sprühflasche. Man kann natürlich auch nur Essenz nehmen.

    Fear the Reaper !!!

  • Bei meiner fläche vorm Haus wäre ich da 24 std Wasser am Kochen. Mit Essig gehen die auch ein.

    Also bei uns sind es ca 15 qm Terrassenfugen und der Bürgersteig vorm Haus. Da ist aber nicht viel. Direkt an der Hauswand schießt es da leider immer wieder.

  • Eine „kurze“ Frage...


    Es geht un das Thema was fällt unter Schwarzarbeit, was nicht. In meinem Fall in 3 Ausprägungen als Arbeitgeber im Privathaushalt.


    1. wenn ich theoretisch alle 2 Wochen regelmässig jemanden zum Putzen habe. Dort nehme ich stark an, dass ich diese Dienstleistung anmelden muss, und die Dame, wenn sie einen Beruf hat, solange sie insgesamt im Monat unter 450 EUR hat, brutto gleich netto hat.


    Lediglich ich müsste ein paar wenige Steuerabgaben leisten, und später teilweise über die Steuererklärung zurückholen, so dass ich im Ergbnis nicht viel mehr zahle, aber die Dienstleistung sauber angemeldet hätte. Ist das dann so und auch zwingend notwendig wenn ich es gesetzeskonform machen würde?


    2. unregelmässige Arbeiten im Garten: 5-7 x im Jahr. Sowas wie Hecke Schneiden, Rasen und Schnitte. Sagen wir im Jahr 500-700 EUR im Jahr.


    Der potentielle Gärtner arbeiter nicht und bezieht schätzungsweise Harz4, und seine Frau arbeitet.


    - Muss ich das wie bei 1. anmelden?


    - hat der Gärtner einen finanziellen Schaden wenn er nur ab und an bei mir arbeitet mit diesem Gesamtbetrag? Oder kann man selbst als Hartz4 Empfänger einen kleinen Zusatz Verdienst steuerfrei bekommen?


    3. 2-3 x im Jahr Grünreste abholen lassen.


    Habe dann so 8-10 Säcke. Jemand würde das abholen auf Abruf und vielleicht 30-40 EUR für die Dienstleistung bekommen. Wie gesagt auf Abruf und 2-3 x im Jahr.


    Müsste ich dieses auch anmelden?


    Besten Dann für hilfreiche Tipps.

  • Kann ich dir alles beantworten, aber später

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • etwas verspätet :slightly_smiling_face:


    Aushilfen im Privatbereich können relativ einfach über folgende Seite angemeldet und verwaltet werden:
    https://www.minijob-zentrale.d…imph/02_abgaben/node.html


    einige Eckpunkte:
    Kosten für den Privatarbeitgeber 12% pauschale Abgaben,zuzüglich kleine Prozentsätze für Umlagen, die jährlich abweichen können
    (bei normalen Aushilfen sind es 30% pauschale Abgaben, zuzüglich Umlagen)
    das Verfahren nennt man Haushaltscheckverfahren, Beiträge werden normalerweise halbjährlich bezahlt bzw. abgebucht
    der Arbeitnehmer muss die Einkünfte als Aushilfe steuerlich nicht angeben; allerdings schon den Behörden bekannt geben, wenn derjenige z.B. Wohngeld erhält, bei Bafög Anträgen, wenn er arbeitslos gemeldet ist (früher konnten Arbeitslose bis 165,00 Euro dazu verdienen, ohne dass ihre Bezüge gekürzt wurden - da bin ich überfragt, ob der Betrag immer noch aktuell ist: ABER dennoch müssen Arbeitslose dies der Behörde bekannt geben, der AG hat mtl. eine Bescheinigung über die gezahlte Beträge auszustellen und beim Amt einzureichen); bei Hartz 4 Empfänger bin ich nicht genau informiert - aber dennoch zu 100% überzeugt, dass ein Arbeiten sofort der Behörde zu melden ist.
    Der Arbeitnehmer muss seine Sozialversicherungsnummer vorlegen (die Nummer, die das Geburtsdatum und den ersten Buchstaben des Geburtsnamen enthält).


    Zusätzlich ist ein weiterer wichtiger Punkt (generell bei Aushilfen zu beachten, bei Aushilfen im Privathaushalt allerdings teurer werden kann)


    Folgendes muss ich leider erklären, damit man es besser versteht: die 12% pauschalen Abgaben (5% p. KV, 5% p. RV, 2% p. LSt) (bei gewerblichen 13% p. KV ; 15% p. RV, 2% p. LSt) waren ursprünglich gedacht als Abgeltung dafür, dass die Aushilfen, normalerweise über den Ehepartner mitversichert in der Familienversicherung, keine Beiträge zahlen - aber Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen erhalten - die p. (pauschalen) Abgaben führten dann zu Beginn nicht zu Ansprüchen. Dann wurde in der RV eine Änderung geschaffen, damit auch Aushilfen sich Beitragszeiten sammeln konnten: die p. RV konnte also in eine anrechenbare RV für den Arbeitnehmer umgewandelt werden
    p. RV des AG von 15%, wie bisher, die Aufstockung zum jeweils geltenden RV Beitrag trägt der Arbeitnehmer (dieses Jahr 18,6% - 15% = 3,6% vom Aushilfsbrutto) - das ist ein guter Deal für die Aushilfe.
    Im Privathaushalt ist das nicht so billig: AG 5% p. RV, die Differenz für den AN beträgt dieses Jahr 18,6% - 5% p.RV durch AG = 13,6% für die Aushilfe. - Unattraktiv - ABER
    VOR CA 4 Jahren wurden aus der Möglichkeit eine Pflicht, sollte die Aushilfe vor Beginn der Beschäftigung nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben. Ein formloses Schreiben diesbezüglich aufsetzen, von der Aushilfe unterschreiben lassen mit handschriftlichem Datum und für die Prüfung aufbewahren. Und diese Prüfungen kommen: alle 3/4 Jahre meldet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und fordert die Unterlagen an und dazu gehört dann auch diese unterschriebene Bescheinigung der Aushilfe. AG in Privathaushalten sind von den Prüfungen nicht ausgenommen. Es kommt zurzeit aber immer wieder zu Nachzahlungen für Vorjahre, der AG haftet und muss bezahlen; bei dieser Aushilfe ist man dann auch an die RV Pflicht gebunden.


    Steuerlich bei der eigenen Erklärung ansetzen:
    kann man, wenn Aushilfe angemeldet ist (Zahlung an Aushilfe plus die Abgaben) trägt man in der Nähe der Handwerkerleistungen ein. Allerdings ist die Steueranrechnung von 20% aus den Kosten gedeckelt bei 20% aus 2,550,00 = 510 Euro
    aber immerhin


    Falls jetzt noch irgendwas nicht beantwortet wurde, noch mal melden.


    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Kann man seit neuestem rein gar nichts mehr legal an Musik downloaden ohne dafür blechen zu müssen?
    YouTube geht nur noch mit Permium, peggo lädt die YouTube-Videos nicht mehr :face_with_raised_eyebrow:


    Ich hab keinen Bock auf illegales runterziehen, aber ebenso keine Lust auf Abo´s, Premium-Mitgliedschaften und ähnliches.


    ALLEZ FC

  • Scheinbar kann man über convert2mp3.net weiter legal für den Privatgebrauch downloaden :thumbs_up:


    ALLEZ FC

  • Wenn Du Werbung ertragen willst, geht auf jeden Fall Spotify.
    Hab gerade Testabo für 99ct auf drei Monate. Die haben echt ne Menge Zeug. Vor allem wenn man ausgefallenes Zeug hört, gibt’s da einiges. Natürlich auch Mainstream, aber das kann ich nicht gut beurteilen. Läuft eh immer im Radio, also Stream ich mir das nicht auch noch. Auf die Hosen und Ärzte kann ich gut verzichten, die sind da angeblich nicht vertreten. Mal sehen, ob mir das dann 10€/Monat wert sein wird. Aber macht schon Spaß!


    Für BlackMusic Freunde empfehle ich die Bibliotheken von Lettuce oder Orgone. Aktuelle Sachen, aber Mega 70s funky!

    Einmal editiert, zuletzt von Salival ()

  • Scheinbar kann man über convert2mp3.net weiter legal für den Privatgebrauch downloaden :thumbs_up:


    ALLEZ FC

    Wieso sollte das legal sein etwas runter zuladen?

    Fear the Reaper !!!

  • Ich kann Dir da jetzt keine Gesetzestexte liefern oder ähnliches.
    Ich meine das es wie beim aufnehmen aus dem Radio oder kopieren von CD´s ist.
    Für den privaten Gebrauch erlaubt, kommerziell (z. B. wenn Du den DJ mimst) verboten.


    YouTube hatte anfangs auch den Konverter kostenlos angeboten und Du konntest die Videos in mp3 umwandeln, die auf den Stick/Speicherkarte und dann Musik hören bis zum abwinken.
    Den Konverter gibt es immer noch kostenlos, allerdings musst Du Premium-Mitglied (gebührenpflichtig) werden um die Videos jetzt in mp3 umzuwandeln.


    ALLEZ FC

  • Downloaden war noch nie verboten, der upload hingegen schon.


    Bei den konvertern befindet man sich in einer ziemlichen Grauzone. Convert2mp3 bspw. schreibt dem Nutzer per AGB vor, dass er selbst zu prüfen habe ob es sich bei der zu konvertierenden Quelle um eine legale Quelle handelt und wenn ja das du die Datei nur für private Zwecke nutzen darfst. Bei Youtube kann man sich aber gar nicht immer sicher sein, ob es sich um eine legale Quelle handelt.


    Ich bin auch fast sicher (aber auch wirklich nur fast), dass in den Nutzungsbedingungen von YouTube widerrum das Nutzen der Konverter untersagt ist. Gibt man jetzt allerdings den YT-LInk bei convert2mp3 ein ohne vorher direkt auf der Seite von YouTube gewesen zu sein stimmt man den Nutzungsbedingungen gar nicht zu.