Außer trifft nicht zu, das ist wohl unstrittig. Hätte also Elfmeter geben müssen.Spielte er ihn vorher absichtlich (außer trifft zu), wäre das aber die Ausnahme gewesen und daher stimmt Punkt 2 nicht. Außer beschreibt hier die Ausnahme von 1 und wird daher genau umgekehrt bewertet (sonst hätte man den "außer"-Satz ja auch weglassen können).
Aber für die Szene ist 2 eben, wie Du richtig sagst, nicht relevant.
Außer beschriebt nicht die Ausnahme von 1.
Ein Vergehen liegt in der Regel vor, wenn ein Spieler:
• den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und:
• sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet
Außer bezieht sich auf "Ein Vergehen liegt in der Regel vor, wenn ein Spieler sich seine Hand/sein Arm über Schulterhöhe befindet" <- der Satz ist schon falsch in den Regeln.
Kein Vergehen liegt also vor, wenn der Spieler den Ball vorher absichtlich mit dem Kopf oder Körper (einschließlich des Fußes) spielt und der Ball ihm dabei an die Hand/den Arm springt.
Also wenn ein Spieler den Ball bewusst (absichtlich) schießen/köpfen (oder mit dem Körper spielen will) will und sich an die Hand/den Arm schießt.