Der Politik-Thread

  • Dem Mädchen wäre aber auch nicht geholfen, wenn der Mann lebenslänglich bekommen hätte.


    Das kann kein Argument sein, aber prinzipiell ist die Strafe zu gering, da stimm ich Dir zu!

    Eines Tages, eines Tages wird's geschehen und dann fahren wir nach Mailand, um den :effzeh: :FC: zu sehen.

  • Das ist klar, da kann man nur hoffen, dass sie sich irgendwann wieder davon erholt.


    Nichts desto trotz verstehe ich die Rechtsprechung nicht. Hinterzieht man Steuern oder ähnliches kann man auch mal schnell 2-4 Jahre in den Bau kommen, zerstört man ein bzw. mehrere Leben dann sind es halt lediglich 5 1/2 Jahre, wie in obigem Fall.


    Das ist doch nicht normal!!!

  • Ich entsinne mich noch an Peter Graf.
    Alle Steuern waren bezahlt, inkl. Strafgebühren. Der wurde mit Fuß und Handketten ins Gericht geführt und bekam 3 Jahre und 9 Monate(oder mehr, ich erinner nicht genau).


    Aber ein Vergewaltiger und Kindesmissbraucher bekommt 5 einhalb Jahre,
    Wer soll einem solche Rechtssystem noch vertrauen?

    Yet the poor fellows think they are safe! They think that the war – perhaps the last of all – is over! / Only the dead are safe; only the dead have seen the end of war.

    George Santayana

    Soliloquies

    Einmal editiert, zuletzt von hapeen ()

  • Ja, unter Anrechnung der langen U Haft, war er.
    Das wird dem Vergewaltiger aber ebenso geschehen.

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    George Santayana

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  • Jetzt war die U-Haft bei Graf aber erster Linie so lang weil Flucht- und Verdunklungsgefahr bestand. So toll hat der Typ "alle Steuern inkl. Strafgebühren bezahlt"
    Tatsächlich hat er aber inklusive U Haft die Hälfte des Strafmaß zu dem er verurteilt wurde abgesessen

  • Coby, ich glaube wir missverstehen uns. Wir reden aneinander vorbei.
    Mir gehts nicht um Höhen von Strafen. Worums mir geht ist Verhältnismäßigkeit.
    Graf wurde mit Hand und Fußfesseln, der kaum vorwärts gehen konnte in den Gerichtsaal geführt.
    Der Schaden, den er verursacht hatte war durch seine Tochter längst erledigt.
    Und hierum gehts mir. Ein nur finanzieller Schaden, der nicht mal einer Einzelperson zugefügt wurde, war längst erledigt. Zurückbezahlt inkl, ansehnlicher Strafzahlungen.
    Trotzdem, er hat dafür gesessen, gut so. Letztlich hat er uns alle beschissen.


    Der Schaden, der einem Kind zugefügt wurde aber ist selbst mit bester psychologischer Betreuung nie gut zumachen.
    Es bleibt traumatisiert. Lebenslang. Wenn der Täter aus dem Bau kommt wars das für ihn. Seine Tat ist gesühnt. Das Kind aber leidet den Rest seines Lebens.
    Nun vergleiche das mal mit finanziellen Schäden a la Graf. Hier stimmt irgendwas nicht, und zwar gewaltig.

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    George Santayana

    Soliloquies

  • Also zunächst mag mich mich meine Erinnerung trüben, schließlich war ich zu Peter Graf Zeiten noch ein Teenie, aber an die von dir beschriebenen Hand- und Fußfesseln kann ich mich nicht erinnern. Die Google Bilder Suche findet da auch nichts im Gegenteil da findet man nur einen ungefesselten Peter Graf vor Gericht:
    https://www.gettyimages.com.au…ssaal-news-photo/52810285
    http://a.rhein-zeitung.de/on/97/01/26/topnews/graf2.html



    Jetzt kann man garantiert darüber streiten ob das Strafmaß von Kindesmissbrauch zu gering ist aber hier von Verhältnismäßigkeit zu reden ist für mich eher der klassische Äpfel mit Birnen Vergleich.

    Der Schaden, der einem Kind zugefügt wurde aber ist selbst mit bester psychologischer Betreuung nie gut zumachen.

    Das ist erstmal abzuwarten und kann man so pauschal nicht sagen. Ich war selbst mal mit einer Frau liiert der ähnliches widerfahren ist im KIndesalter. Das war natürlich immer Teil ihres Lebens und ich kann mich noch erinnern wie wir zusammen den Film "Sleepers" geguckt haben und das ihr die Stelle als die Jungen da missbraucht werden besonders nah ging und da Erinnerungen hoch kamen. Aber ansonsten war das kein allgegenwertiges Thema und wird hatten auch ein ganz normales Sexualleben.


    Auch ansonsten basiert unser Rechtssystem nicht auf Auge um Auge, Zahn um Zahn und für das Opfer spielt die Länge der Haftstrafe bei der Bewältigung dessen was ihr wiederfahren ist keine Rolle.

  • Hinterziehen von Steuern ist eine Straftat und wird - bei schwereren Fällen zumindest - zurecht mit Haft bestraft. Einer der prominentesten Täter in dieser Beziehung war Uli Hoeness und die gegen ihn verhängte Haftstrafe bewegte
    sich angesichts der hohen Summen eher am unteren Rande des Möglichen.


    Hinterziehen von Steuern richtet sich aber nicht gegen eine Person, sie ist nicht Körperverletzend oder Lebensbedrohend. Wenn ich davon ausgehe, daß eine unversehrte Gesundheit das höchste Gut eines Menschen dar stellt,
    so ist ein Muss, daß Körperverletzung stärker sanktioniert werden muss als Steuerhinterziehung. Wenn sich die physische und physische Gewalt gegen besonders Schutzbefohlene richtet, hat das in einem deutlich stärkeren Mass zu
    gelten.


    Im obig beschriebenen Fall hat ein Mann ein neunjähriges Mädchen vergewaltigt, sich also in besonders niederträchtiger Weise an einer besonders Schutzbedürftigen Person vergangen. Das nur im Ansatz mit einem "Steuertäter" zu
    vergleichen, ist schon ein Hohn an und in sich. Die Strafe für einen solchen Menschen darf sich immer nur am oberen Rahmen orientieren, denn er hat billigend nicht nur die Körperverletzung in Kauf genommen(wegen der
    Befriedigung seiner niederen Instinkte), sondern psysische Spätfolgen des Opfers billigend in Kauf genommen.


    Ich werde mich nicht auf einen Vergleich einlassen nach dem Motto: "Wenn ein Steuerbetrüger 4 Jahre bekommt und der Vergewaltiger nur 5,5 Jahre bekommt, dann stimmt doch was nicht".....Nein. Für einen Vergewaltiger kann
    es jeweils nur die maximal mögliche Strafe geben. Und für einen Kindesvergewaltiger gilt das dann im besonderen Falle. Die 5,5 Jahre - ob das dem Opfer egal ist, wie lange der Vergewaltiger sitzen muss oder nicht - sind nach
    meinem Rechtsempfinden lächerlich und das gilt ganz sicher für den grossen Teil unserer Gesellschaft. Für mich eine Schande für die Rechtssprechung, was man da in Dessau ausgebrütet hat.


    Zum Fall Peter Graf, weil er angesprochen wurde. Ja, Graf wurde mit Hand - und Fussfesseln belegt. das Gericht in Mannheim hat "bei Aus - und Vorführungen des Untersuchungsgefangenen Peter Graf" angeordnet, daß dieser in
    Begleitung von 2 Bediensteten sein müsse. "Die Fesslung der Hände gegenläufig übereinander vor dem Körper" sei Pflicht und "vor Abnahme der Handfessel ist die Fussfessel anzulegen". Diese Art der Behandlung von Peter Graf
    wurde seinerzeit höchst kontrovers diskutiert.


    Zur Aussage, daß man den Schaden, den ein sexueller Missbrauch für das weitere Leben hätte nicht pauschalisieren könne: Nee, kann man nicht. Aber sicher kann man feststellen, daß einem so etwas besser nicht passiert und
    Schuld des Vergewaltiger niemals relativiert. Dann hat das Opfer Glück gehabt...Ich kann zwei Fälle benennen, in denen das überhaupt nicht funktioniert hat und die Spätfolgen evident sind. Und wie auch immer: der Vergewaltiger
    hat mit seiner Tat die Spätfolgen billigend in Kauf genommen...Es gilt für solche Taten keine Relativierung, in keinem Fall.

  • und für das Opfer spielt die Länge der Haftstrafe bei der Bewältigung dessen was ihr wiederfahren ist keine Rolle.

    Das halte ich für eine sehr gewagte These - so ganz ohne Fundierung. Ich bezweifle, dass es beispielsweise für eine als Zehnjährige Vergewaltigte keine Rolle spielt, wenn die Person, die ihr ein so traumatische und meist lebensverändernde Verletzung an Körper und Geist zugefügt hat, in ihrer Jugendzeit schon wieder auf freiem Fuße wäre. Meinst du, das hilft bei der Stabilisierung? Leidet darunter etwa nicht das Gefühl der eigenen Sicherheit? Fühlt man sich dadurch nicht auch vom Rechtssystem alleine gelassen?
    All das verläuft sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich, aber die Aussage, dass das Strafmaß keine Rolle für das Opfer spielt, ist schlichtweg Unsinn.


    Grundsätzlich halte ich aber gar nichts davon, vollkommen unterschiedliche Straftaten und deren Bestrafung miteinander zu vergleichen. Dieser Kinderschänder versus Steuerhinterzieher Vergleich ist ohnehin abgegriffen. Und gerne werden dabei jeweils Extremfälle miteinander verglichen. Wenn man das wirklich seriös vergleichen wollte, müsste man das mit den Durchschnittsstrafen tun, aber selbst dann wären das noch Äpfel und Birnen, und es hilft nicht weiter, als dass der Boulevard mit entsprechenden Schlagzeilen Auflage machen kann.


    Die Fälle im Bereich Vergewaltigung - und insbesondere bei Minderjährigen - müssen für sich untersucht werden. Und das wird sicherlich auch getan - so tief bin ich in der Materie aber nicht drin, vielleicht kennt sich jemand hier damit aus (und nein, googlen ist nicht gleich auskennen).
    Mein persönlicher Eindruck ist auch, dass die Strafmaße zu gering sind. Aber ohne tieferes Wissen sollte man sich da kein Urteil erlauben. Weder steckt man im Einzelfall wirklich drin noch kann man den Querschnitt über vergleichbare Fälle beurteilen.

    Difficile est satiram non scribere - Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben (Juvenal)

    Einmal editiert, zuletzt von Tigranes ()

  • Die Rechtsprechung in Deutschland in diesem Bereich ist ein Thema für sich. Ich habe kein Verständnis dafür wenn so eine geringe Strafe für solch ein schreckliche Tat verhängt wird. Nehmen wir mal Lüdge. Lange Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung. Helfen wird das den Opfern nicht, aber man hat zumindest das Gefühl das die Täter eine STRAFE bekommen haben.


    Leider gilt in vielen Bereichen in Deutschland Täterschutz vor Opferschutz. Und solange dies manchmal so gesehen wird, wie gesagt nicht immer, wird es immer zu solchen lächerlichen Urteilen kommen. Alleine die Brutalität mit der dieser Dreckskerl vorgegangen ist rechtfertigt schonmal mindestens Lebenslänglich!
    Da gibt es für mich absolut keine Diskussion! Jeder, aber auch jeder der so eine Tat begeht hat seine Bürgerrechte verloren!


    Und wenn jetzt jemand um die Ecke kommt und sagt, Grundgesetz §1, die Würde des Menschen....., dem sei gesagt, dies sollte erweitert werden um den Satz, ist für denjenigen Unantastbar, der sie auch seinem Gegenüber gewährt! Das wäre gerecht!

  • die Urteile in dem oben genannten Lüdge Prozeß ....mit anschließender Sicherheitsverwahrung sind für ein Opfer anscheinend aber eine Beruhigung:


    Für Michaela zählt jetzt, da sie weiß, dass ihr Peiniger nie wieder frei kommt, nur eins: Sie will endlich abschließen und nach vorne schauen. "Ich hoffe, es wird auch mal wieder so, wie es mal war", erzählt sie RTL-Reporter Wolfram Kuhnigk im Interview. Sie will nun eine Therapie beginnen und hofft dann einfach auf "ein bisschen Glück".
    https://www.rtl.de/cms/nach-ur…abschliessen-4400173.html


    In anderen Fällen, wenn die Täter dann schnell wieder draußen sind - haben die Opfer dann nicht die Gewißheit und evtl. dann wieder Angst. Meist muss sich der Täter, so er sich denn nicht verändert und umgedacht hat, erst wieder etwas zu schulden kommen lassen, bevor so etwas wie Sicherungsverwahrung dann in Betracht gezogen wird. Eine Lösung sehe ich aber auch nicht dafür.

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Dann müsstest du den Satz bitte vollständig lesen und nicht nur auf Rechtschreibfehler untersuchen.

    Ich habe den Rechtschreibfehler nur markiert, nicht kommentiert. Und das auch nur, weil du es bist. Und die fehlenden Kommata habe ich sogar komplett außen vor gelassen. :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Dein vollständiger Satz bietet keine andere Aussage, zumal es ohnehin zwei nebeneinander stehende Hauptsätze sind. Falls da ein anderer Sinn als der offensichtliche verborgen ist, darfst du ihn aber gerne erläutern.

    Difficile est satiram non scribere - Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben (Juvenal)

  • Wenn du den Unterschied zwischen
    Das Strafmaß spielt für das Opfer keine Rolle und das Stafmaß spielt bei der Bewältigung dessen was dem Opfer widerfahren ist keine Rolle nicht von alleine erkennst, dann kann und möchte ich dir da auch nicht weiter helfen.

    Einmal editiert, zuletzt von CobyDick ()

  • Das Strafmaß spielt für das Opfer keine Rolle und das Stafmaß spielt bei der Bewältigung dessen was dem Opfer widerfahren ist keine Rolle nicht von alleine erkennst, dann kann und möchte ich dir da auch nicht weiter helfen.

    Zweiteres ist eine Teilmenge von ersterem, aber ansonsten sagt das "Strafmaß spielt für das Opfer keine Rolle" auch genau das, was da steht - und das ist falsch, denn das Strafmaß spielt für das Opfer selbstredend eine Rolle (s.o.).
    Ansonsten drück dich bitte klar aus.

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  • Ansonsten drück dich bitte klar aus.


    Ich versuchs mal:


    Das Strafmaß spielt für das Opfer keine Rolle.
    Ein sehr oberflächlicher Satz und zudem eine sehr pauschalisierte Aussage.


    Das Strafmaß spielt bei der Bewältigung dessen was dem Opfer widerfahren ist keine Rolle.
    Der Satz betrachtet das ganze etwas differenziertet und bezieht sich allein auf die Bewältigung welche bspw. in Form einer Psychotherapie vorgenommen wird. Die Meinung des Autors die darin verbirgt ist, dass es bei für die Therapie nicht entscheidend ist ob der Täter 5,5 Jahre oder 10 Jahre im Gefängnis ist.

  • Leider gilt in vielen Bereichen in Deutschland Täterschutz vor Opferschutz.

    Das halte ich für falsch.


    Dennoch fließt in das Urteil neben den Umständen der Tat natürlich immer auch die Persönlichkeit des Täters mit ein. Und somit die Frage, welche Lebensumstände können ihn zur Tat verleitet haben? Ganz allgemein gesagt: Jemand, der als Kind in seinem Elternhaus Gewalt erlebt hat, wird auch eher zur Gewalt seinen Kindern gegenüber neigen. Insofern ist es richtig zu hinterfragen, was der Täter früher erlebt hat, welche Traumata er davongetragen haben könnte - und ob er selbst nicht mal Opfer war.


    Natürlich rechtfertigt das nichts. Aber es fließt eben in das Urteil mit ein.

    :hennes: Die Herausforderung "Bundesliga mit Köln" ist für einen Spieler etwas vom Größten. Köln ist ein Mythos. :FC:

  • Das Strafmaß spielt bei der Bewältigung dessen was dem Opfer widerfahren ist keine Rolle.
    Der Satz betrachtet das ganze etwas differenziertet und bezieht sich allein auf die Bewältigung welche bspw. in Form einer Psychotherapie vorgenommen wird. Die Meinung des Autors die darin verbirgt ist, dass es bei für die Therapie nicht entscheidend ist ob der Täter 5,5 Jahre oder 10 Jahre im Gefängnis ist.

    Genau auf diese Bewältigung habe ich oben Bezug genommen und deutlich gemacht, dass es individuell durchaus eine Rolle spielen kann.
    Ich verstehe nicht so ganz, wie du zu deiner Mutmaßung kommst. Deine ehemalige Freundin ist einer von etlichen Einzelfällen. Sie hat es zum Glück gut verarbeitet, aber das verläuft wohl in jedem Fall etwas anders. Und es ist doch klar, dass gerade auch das Strafmaß des Täters da eine Rolle spielen kann.

    Difficile est satiram non scribere - Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben (Juvenal)