Hi zusammen,
ich hoffe hier ist der eine oder andere, der ein bisschen Mietrecht Wissen hat.
Wir haben leider seit einiger Zeit Probleme mit unserem Vermieter, lange Geschichte.
Jedenfalls geht es um 2 Dinge, wo ich mir nicht 100 % sicher bin.
1. Wartung Ölheizung
Laut Mietvertrag: nach Bescheid/Rechnung
Andere Leistungen wie Gartenpflege oder Laubbeseitigung: in Eigenleistung vom Mieter zu erbringen.
Frage:
Ich verstehe das so, dass der Vermieter sich komplett um die jährliche Wartung des Ölheizung zu kümmern hat?
Mit der Fachfirma Termin machen, natürlich in Abstimmung mit mir, Rechnung bezahlen,
und über die Nebenkostenabrechung kann er mir das in Rechnung stellen, korrekt?
Hintergrund:
Laut Fachfirma, sollte die Wartung jährlich erfolgen, und seit 1,5 Jahren
wurde da nichts mehr gemacht. Wenn die Heizung dann nämlich kaputt geht,
so einen Fall hatten wir, dann sagt die Fachfirma, dass es an der fehlenden Wartung lag.
2. Mieterhöhung, Thema 20 % Kappungsgrenze innerhalb 3 Jahre max.
Beispiel:
Wir haben dieses Jahr und letztes Jahr eine Mieterhöhung bekommen. Ca. 20 %.
Heisst das, dass wir in den kommenden 3 Jahren Ruhe haben?
Oder guckt man von Jahr zu Jahr? Heisst 2023 geht man wieder 3 Jahre zurück und schaut,
ob die 20 % überschritten sind?
Danke vorab
VG