Kurze Frage, kurze Antwort

  • Ich muss heute aufgrund der Corona-Pandemie eine Reise nach Madrid stornieren. Die Stornierung wird in Englisch empfohlen. Ist die Stornierung für meinen Gegenüber wie folgt verständlich:



    Dears Sirs or Madams,

    today the federal government extended the worldwide travel warning until June 14th. Our Flight has already been cancelled by the Airline.



    Unfortunately I have to cancel our booking for the Appartement. We hope you accept our cancellation and refund our Travelling Expenses. We would also accept a travel voucher.


    I´m sorry for any inconvenience and look forward to hearing from you soon.



    (Buchungsnummer etc... wird mit dem Kontaktformular übertragen)


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Dears Sirs or Madams,

    To whom it may concern, (das wäre das englische sehr geehrte Damen und Herren)

    Our Flight has already been cancelled by the Airline.

    Name der Airline einfügen.

    I´m sorry for any inconvenience and look forward to hearing from you soon.

    to hear from you soon.


    Und zum Schluß noch:


    Sincerly yours
    Cordoba


    (das ist das englische "mit freundlichen Grüßen")

  • So würde ich:

    Hello,


    today the german government extended the worldwide travel warning
    until June 14th. Our Flight has already been cancelled by (NAMEFLUGLINIE) Airline.

    So unfortunately I have to cancel our booking for the Appartment. We

    hope you will accept our cancellation and refund our Travelling Expenses. We
    will also accept a travel voucher.



    I´m sorry for any inconvenience and I am looking forward to hear from you soon.


    Regards Cordoba

    Wer sind schon Messi, Ronaldo und Neymar wenn du einen Jonas Hector hast ?

  • Das wird jetzt zwar nicht kurz aber mich interessieren gerade andere Meinungen zu meiner Situation:


    Der Eigentümer meiner Wohnung hat mir im Februar mitgeteilt, dass er das Objekt verkauft habe und ab 1. März ein neuer Eigentümer zuständig wäre. Er könne mir keine Bankverbindung mitteilen gehe aber davon aus das der neue mit mir Kontakt aufnehmen würde. Das hat der dann auch getan und zwar in Form der Kündigung und ohne Mitteilung der Bankverbindung. Die Mietzahlungen hatte ich eingestellt und mir stattdessen auf ein Sparbuch gelegt. Auf die Kündigung war ich gefasst hatte ich bei uns im Bauamt doch unlängst die genehmigten Bauanträge für Ferienwohnungen gesehen.


    Gegen die Kündigung hab ich erstmal widersprochen und dem Neuen diverse Paragraphen und Gerichtsurteile um die Ohren geworfen das, das so nicht geht mich aber gleichzeitig darauf eingelassen die Kündigung als freundliche Aufforderung die Wohnung zu verlassen zu interpretieren.


    Der neue hat sich dann für dich rechtliche Aufklärung bedankt und eingeräumt es würde sich nur um eine freundliche Aufforderung handeln und mir gleichzeitig Mietfreiheit zugesichert sofern ich Stillschweigen gegenüber den anderen Mietern bewahre.


    Mittlerweile habe ich eine neue Wohnung und die gesparte Miete für die neue Einrichtung verwendet.


    Und jetzt kommt’s:
    Jetzt bekomme ich eine Mahnung vom vorherigen Vermieter weil ich keine Miete gezahlt habe. Ich bin zunächst davon ausgegangen da weiß bestimmt der Linke nicht was der Rechte tut und hab geantwortet hey ihr habt mir doch mitgeteilt ihr seid keine Eigentümer mehr wieso fordert ihr jetzt Miete von mir außerdem hab ich ne Vereinbarung mit dem neuen Eigentümer getroffen.


    Doch statt „ja die Mahnung kannst du als gegenstandslos betrachten“ kam als Antwort nö wir machen das jetzt doch anders wir sind jetzt wieder zuständig für die Mietabwicklung her mit der Kohle.


    Ich würde jetzt ungern dem alten Eigentümer die Vereinbarung vorlegen weil mir dann vorgeworfen werden würde ich hätte gegen das Stillschweigen verstoßen.


    Sind die alle bekloppt im Schädel oder seh ich das falsch und hat der alte Vermieter durch sein Schreiben im Februar nicht sämtliche Rechtsansprüche verwirkt?

  • wir sind jetzt wieder zuständig für die Mietabwicklung her mit der Kohle.

    Als Eigentümer oder als eine Art Hausverwaltung. Also wurde die Immobilie nun verkauft oder nicht?

    „Mir egal, wer hinter uns Zweiter wird“ Aaron Hunt- November 2018 :thumbs_up:

  • Sobald der Neue im Grundbuch eingetragen ist geht alles auf ihn über-Solltest Dich also mal schlau machen wer denn nun Eigentümer laut Grundbuch ist...

    Der Fuchs ist Schlau und stellt sich Dumm,bei manch Menschem ist es andersrum....

  • Ich sitze ja an der Quelle, ich veranlage den neuen Eigentümer zur Grundsteuer. Und die Zurechnungsfortschreibung vom Finanzamt die dafür von Nöten ist erfolgt erst nach Umschreibung im Grundbuch

  • ach ja und der neue Eigentümer hat mich am 11. Mai noch kontaktiert und gefragt ob’s mit meinem Auszug zum 31.05. klappt weil er mit den Sanierungsarbeiten beginnen möchte. Würde mich wundern wenn der Verkauf jetzt doch nicht stattgefunden haben sollte

  • Und was sagt der neue Eigentümer dazu? Der wäre ja für die Miete ab 01.03 der entsprechende Ansprechpartner.

    „Mir egal, wer hinter uns Zweiter wird“ Aaron Hunt- November 2018 :thumbs_up:

  • Und was sagt der neue Eigentümer dazu? Der wäre ja für die Miete ab 01.03 der entsprechende Ansprechpartner.

    Richtig . würde erstmal den neue Eigentümer anschreiben.

    Fear the Reaper !!!