Kurze Frage, kurze Antwort

  • Und was sagt der neue Eigentümer dazu? Der wäre ja für die Miete ab 01.03 der entsprechende Ansprechpartner.

    im Moment gar nichts ich hab die Mahnung Freitag bekommen. Der alte Vermieter hat gestern per Mail geantwortet der neue noch nicht. Sind ja Feiertage

  • Dann würde ich mal abwarten. Sollte die Immobilie zum 01.03. an den neuen Eigentümer übergegangen sein, dann kann der alte natürlich keine Miete mehr verlangen. Und mit dem hast Du ja offensichtlich eine schriftliche (?) Vereinbarung.


    War der Übergang später sieht die Sachlage zunächst mal anders aus, weil der Mietvertrag vom alten Eigentümer nicht gekündigt wurde. Es gibt da zwar das Schreiben zum Eigentumsübergang, aber der Mietvertrag ist dennoch einzuhalten. Man könnte jetzt argumentieren, dass Du aufgrund des Schreibens eine Einigung mit dem vermeintlich neuen Eigentümer getroffen hast; dann wärest Du jedenfalls nicht im Rückstand. Aber vor Gericht würde das dann sicherlich auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete hinauslaufen, da Du nachweislich ja die Wohnung genutzt hast.


    P.S.: Wenn jetzt doch nicht verkauft wurde, ginge ich mal von einem Betrug aus, um Dich leichter aus der Wohnung zu bekommen.

    „Mir egal, wer hinter uns Zweiter wird“ Aaron Hunt- November 2018 :thumbs_up:

  • Ja hab alles schriftlich auch die Mitteilung das ab 01.03. der Übergang ist. Den Verkauf streitet der alte Eigentümer auch nicht ab. Hier mal die Antwort auf mein Schreiben nachdem ich die Mahnung erhalten hab:


    Sehr geehrter Herr Dick,


    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Erstaunen ist durchaus berechtigt, da zwischenzeitlich andere Absprachen durchaus thematisiert waren. Mittlerweile hat es aber eine Änderung mit dem Käufer des Objektes gegeben, insoweit das wir nunmehr die vollständige Mietabwicklung übernehmen und damit auch Ihre Mieten bis zum Tag des Auszugs bzw. Mietkündigung abrechnen. Daher ist die Anmahnung durchaus korrekt. Sofern Sie eine andere Absprache mit dem Käufer getroffen haben, müssten Sie das wiederum mit dem Käufer separat regeln. Die Mietkaution wird auch direkt über uns mit Ihnen abgewickelt, kann allerdings erst nach Abrechnung sämtlicher offenen Forderungen an Sie ausgezahlt werden.
    Wir erwarten daher die Mieteingänge bei uns. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung,
    [/quote]mit freundlichen Grüßen
    das Aloch
    [/quote]

  • Die stellen sich das offensichtlich so vor, dass Du bezahlst und Dir dann das Geld beim neuen Eigentümer zurückholst. Das würde ich nicht machen. Der Mietvertrag ist mit Kauf übergegangen, daher ist Dein Ansprechpartner der neue Eigentümer. Daher mal abwarten, was von dessen Seite kommt.

    „Mir egal, wer hinter uns Zweiter wird“ Aaron Hunt- November 2018 :thumbs_up:

  • Was ein Blödsinn. Wenn du eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers hast, dass keine Miete zu zahlen ist, dann ist auch keine Miete zu zahlen.


    Die spielen dir einen Ball zu, der bei dir nichts verloren hat. Wenn der Eigentümer sie mit der Mietabwicklung beauftragt hat, müssen sie das mit ihm klären. Du hast dein Soll erfüllt, so zumindest meine bescheidene Meinung.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Wenn die alten Eigentümer noch Mietanspruch hätten, dann müssten die dir ja auch kündigen und nicht der neue Mieter.


    Wäre dann ja "nett" wenn du auf deinen Mietvertrag pochen würdest und die nicht renovieren können oder die neuen Mieter nicht rein können.


    Also sehe ich das auch so, daß die dich abziehen wollen.
    Hauptsache du hast was schriftliches. Sonst wird es schäbig.


    Bist doch sicherlich im Rechtschutz??

    ~Blödmannsgehilfe~

  • leider nein, ich hab auch noch nie rechtlichen Beistand benötigt.

    Ich habe auch keine Krankenversicherung. Ich habe mir schließlich noch nie was gebrochen.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Natürlich hat er eine Krankenversicherung und hat auch schon medizinische Versorgung in Anspruch geholt.
    Er wollte dir was anderes damit sagen. :winking_face:

    PRO FC, meine Liebe, meine Stadt, meine Partei


    Skymax (Praeses Emeritus), Oropher (Präsident), Flykai (Vize), sharky (Schriftführer), grischa, Heimerzheimer (Ehrenmitglied), caprone, elkie57, winter, Matze86, frankie0815, floedi_82, kölsch, banshee, ManwithnoName, Mittelfeld, effzeh, der Pitter, Hunsrück FC, Je(n)sus, troemmelche71, izeh (Catering), BadischerBock, Salival (Klofrau), Rodi, Die_Macht_am_Rhein (Pressesprecher), Hassenichjesehen (Nummerngirl), lunyTed (Azubi), Kimeo, Olemaus.

  • Das war nun wirklich ein klassischer Äpfel-Birnen-Salat :face_with_tears_of_joy:

    Ksmf :slightly_smiling_face:


    ...^..^...
    /...V..\___
    I...............I

  • Coby...ein interessanter "Fall" finde ich.
    Leider kann ich dir keinen "experten Rat" geben, bin da allerdings der Meinung aller anderen das da etwas nicht richtig läuft. Fänd es nett wenn du uns auf dem Laufenden hälst...kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das der alte Vermieter die Kohle bekommt so wie du das beschreibst.
    Mich persönlich würde noch interessieren...nur grob und wenn es nicht zu persönlich ist für dich...wo du gewohnt hast(Bereich) und wo du hingezogen bist. Ich war ja nun schon mehrfach bei dir auf der Insel urlauben und kenne die ein oder andere Ecke :face_with_tears_of_joy:
    Vielleicht bekommt man ja mal ein treffen beim nächsten Mal hin :face_with_rolling_eyes:

    FC im Blut... :FC: :koeln: :dom: :prost:

  • Warst du auch noch nie beim Zahnarzt, wurdest nie geimpft oder hast sonstige medizinische Versorgung benötigt?

    Ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass man Versicherungen ja nicht erst dann abschließt, wenn man sie schon mal in Anspruch hätte nehmen müssen.


    Deine Begründung für den fehlenden Rechtschutz ist ziemlicher Unfug.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Deine Begründung für den fehlenden Rechtschutz ist ziemlicher Unfug.

    wenn das eine Begründung gewesen wäre hätte das Wörtchen "weil" davor gestanden oder ich hätte etwas anderes verwendet so wie du das Wort schleißlich eingebaut hast. Viel mehr war es eine Randbemerkung.

  • der alte Vermieter hat sich mit dir in Verbindung gesetzt und: ich bin nicht mehr Eigentümer


    der neue Vermieter hat sich mit dir in Verbindung gesetzt und: ich bin's, aber ich kündige dir jetzt


    warum auch immer, schwingt sich jetzt der alte Vermieter als so eine Art Hausverwalter auf und hat gesehen: Herr Dick hat noch nicht bezahlt
    es wird dir nichts anderes übrig bleiben, auf den Mietverzicht des neuen Vermieters hinzuweisen - Stillschweigen würde ich in deinem Fall nur gegenüber den anderen Mietern des Objektes als Pflicht ansehen und nicht gegenüber dem alten Vermieter der wohl jetzt die Hausverwaltung übernommen hat (der Neue ist anscheinend mit dem Thema sowieso überfordert)

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • nähe Südstrand zwischen LIDL und der greunen Stee.

    Richtung Nordstrand kurz vorm MInigolf

    Ach...verdammt dann hab ich schon ne Ferienwohnung bei dir um die Ecke gehabt, direkt neben der Signalstelle.
    Jetzt wohnst du dann aber von der Lage auch nicht verkehrt oder? Falls ich es richtig in Erinnerung habe. Auf alle Fälle wünsch ich dir viel Glück bei dem Problem :prost:

    FC im Blut... :FC: :koeln: :dom: :prost:

  • es wird dir nichts anderes übrig bleiben, auf den Mietverzicht des neuen Vermieters hinzuweisen - Stillschweigen würde ich in deinem Fall nur gegenüber den anderen Mietern des Objektes als Pflicht ansehen und nicht gegenüber dem alten Vermieter der wohl jetzt die Hausverwaltung übernommen hat (der Neue ist anscheinend mit dem Thema sowieso überfordert)

    Da hast du recht und das wird auch mein nächster Schritt sein. Ich hab den neuen Vermieter erstmal gebeten den alten über die Vereinbarung zu informieren, wenn das heute nicht passiert bekommt der alte morgen die Vereinbarung von mir vorgelegt.