Kurze Frage, kurze Antwort

  • Es wird immer besser:
    jetzt meldet sich dienstlich bei mir der Abfallwirtschaftsbetrieb und fragt mich wer Eigentümer des Objektes wäre. Der alte Eigentümer weigert sich die Abfallbeseitigungsgebühren zu zahlen, er will also die Nebenkosten nicht zahlen aber Miete kassieren. Hier hat er auch ein anderes Übergangsdatum genannt, 01. April statt 01. März. Jetzt bin ich mir nur unsicher ob ich dieses dienstlich erlangte Wissen auch zusätzlich gegen den alten Eigentümer verwenden darf nicht das der Abfallwirtschaftsbetrieb dafür auf den Deckel bekommt, obwohl die Ihre Informationen ja nicht preis gegeben haben in der Absicht mich in dem Rechtsstreit zu unterstzützen.

  • Klasse. Ich würde an deiner Stelle niemandem Geld überweisen, bis klar ist, wer wirklich befugt ist. Und das müssen die beiden dir einheitlich sagen. Sonst bezahlst nachher eventuell doppelt.
    Das mit dem abfall würde ich mir in der Hinterhand behalten, wenn es auf Konfrontation geht.


    Ich hatte mal in der Firma nen Fall, wo mich der Geschäftsführer eines alten Lieferanten anfragte, ob ich ihm die Rechnung nicht auf die neue Firma bezahlen könnte. Er hätte ja schließlich die Arbeit gehabt und wäre finanziell in Vorleistung getreten.


    Als ich fragte, dass ich ja nicht doppelt bezahlen will, wenn die alte Firma sich meldet, meinte er dass das nicht passieren würde. Die hätten keinen Überblick. Ich musste ihm leider absagen und hab direkt die alte Firma angefragt. Da hatte er seinen PC zerstört und konnte deshalb sicher gehen, dass keine Rechnung kommt.


    Es gibt schon viele Gauner auf der Welt.

    No one is born hating another person because of the colour of his skin, or his background, or his religion. People must learn to hate, and if they can learn to hate, they can be taught to love, for love comes more naturally to the human heart than its opposite.

  • Es wird immer besser:
    jetzt meldet sich dienstlich bei mir der Abfallwirtschaftsbetrieb und fragt mich wer Eigentümer des Objektes wäre. Der alte Eigentümer weigert sich die Abfallbeseitigungsgebühren zu zahlen, er will also die Nebenkosten nicht zahlen aber Miete kassieren. Hier hat er auch ein anderes Übergangsdatum genannt, 01. April statt 01. März. Jetzt bin ich mir nur unsicher ob ich dieses dienstlich erlangte Wissen auch zusätzlich gegen den alten Eigentümer verwenden darf nicht das der Abfallwirtschaftsbetrieb dafür auf den Deckel bekommt, obwohl die Ihre Informationen ja nicht preis gegeben haben in der Absicht mich in dem Rechtsstreit zu unterstzützen.

    Ich würde mir von dem alten ET, der jetzt angeblich für die Mieteintreibungen zuständig ist, eine Befugnis zusenden lassen, dass er das darf

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:


  • War der Übergang später sieht die Sachlage zunächst mal anders aus, weil der Mietvertrag vom alten Eigentümer nicht gekündigt wurde.

    Ein Mietvertrag kann bei Verkauf nicht gekündigt werden- Der neue Eigentümer kauft den Mieter samt Mietvertrag immer mit!

    Der Fuchs ist Schlau und stellt sich Dumm,bei manch Menschem ist es andersrum....

  • ich habe nicht gegenteiliges geschrieben. :face_with_raised_eyebrow:

    es las sich bei Dir so raus als hätte der alte Eigentümer wegen des verkaufs kündigen können,es aber nicht gemacht hat grübel

    Der Fuchs ist Schlau und stellt sich Dumm,bei manch Menschem ist es andersrum....

  • Ein großer Schritt in die richtige Richtung aber sicher noch nicht das Ende vom Lied.


    Der neue Eigentümer hat mir gerade geschrieben, dass er den alten informiert hat das ich ab April keine Miete mehr schulde und er die Mahnung nicht weiter betreiben soll.
    Zu klären wäre jetzt nur noch der März und meine Kaution. Ich würde mich jetzt erstmal dagegen streuben dem alten Vermieter die März Miete zu zahlen da er mir ja mitgeteilt hat ab 1. März kein Eigentümer zu sein. Das er für die März Miete berechtigt ist müsste er mir erstmal nachweisen.


    Jetzt ist die Frage stell ich mich doof und forder den alten nochmal auf die Kaution zurück zu zahlen, oder sag ich ihm gleich zeig mir das du für März Miete erheben darfst und verrechne das mit der Kaution ansonsten her mit der Kaution.

  • ich würde die kaution bei dem neuen fordern. Wenn er die Mieter mit übernimmt, muss er die Kautionszahlungen auch mit übernehmen. Wenn du die bekommst, kannst ja ganz entspannt weiter schauen, wem oder ob du überhaupt die März miete bezahlst.


    Vielleicht kannst ja doppelt Kaution bekommen :face_with_tears_of_joy:

    No one is born hating another person because of the colour of his skin, or his background, or his religion. People must learn to hate, and if they can learn to hate, they can be taught to love, for love comes more naturally to the human heart than its opposite.

  • Hab das ja schriftlich vom alten das die Kaution noch bei ihm ist, der neue hat mir jetzt geholfen den verarsch ich nicht

    Die Kaution geht bei einem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer über. Insofern musst du dich damit auch an diesen wenden. Wenn der alte sie ihm noch nicht ausgehändigt hat, muss er sie dort eintreiben. Dein Ansprechpartner ist aber der neue Vermieter.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Richtig. Der neue Eigentümer übernimmt die Wohnung einschließlich aller Rechte und Pflichten.
    Da gehören auch die Mieter dazu und deren Mietkautionskonten.
    Also ist der neue Eigentümer zur Auszahlung der Kaution verpflichtet.
    Interessant ist allerdings die Sache mit den unterschiedlichen Angaben zum Datum.
    Du solltest mal das Grundbuchamt anfragen. Einen berechtigten Grund dazu hast Du.
    Insgesamt eine seltsame Sache das alles.

    UEFA-Pokal-Finale: 1986,
    UEFA Euroleague Teilnehmer 2017/18

    UEFA Conference League Teilnehmer 2022/23
    Deutscher Meister: 1962, 1964, 1978,
    DFB-Pokalsieger: 1968, 1977, 1978, 1983,

  • Besitzt jemand ein Google Smartphone? Ich liebäugle mit dem Pixel 3a, im Moment bei Mediamarkt & Saturn für 299 EUR zu haben. grübel

    Was bleibt sind wir Fans - Herzstück des Vereins

  • Das ist halt so ne 50:50 Entscheidung. Evtl. kommt er zurück, oder aber er könnte auch da bleiben.
    Um das zu diskutieren sollte ein eigener Faden eröffnet werden.

  • Hi,
    mein Reiseveranstalter L Thur hatte meine Reise am 12.5. abgesagt, Gründe sind logischerweise corona. Die Anzahlung von fast 400 Euro immer noch nicht retour gezahlt. Gutschein habe ich schriftlich abgelehnt, ( gab es aber auch kein Angebot) gesetzliche Pflicht wären 14 Tage gewesen. Auf Mails wird man vertröstet auf unbestimmte Zeit, telefonisch bekommt man lapidar mitgeteilt man könnte ja klagen, wo ich bei meiner Rechtsschutz auf 150 Tacken sitzen bleibe.
    Gibt es Leutz hier die das selbe Problem haben, wenn ja wie geht ihr das an?

  • kann mir jemand eine Empfehlung für ein seniorengerechtes Smartphone geben? ach ja und es sollte ein predaid Handy werden
    (und nein, nicht wegen der Corona app - meine Mutter kommt sowenig mit anderen Leuten in Kontakt)


    danke im Voraus

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