Stimmung, Fanverhalten, Aktionen beim FC

  • habe ich bisher auch immer geglaubt, das dem so wäre - ich hätte nichts dagegen, wenn...

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Fast jeder Verband ist Monopolist.
    Du musst dich an die Regeln halten oder darfst nicht mitmachen. Das ist ganz einfach.


    Das betrifft die kompletten Spielregeln (die würden vor Gericht auch nicht standhalten) und sämtliche Strafen.



    Ich will das nicht gutheißen, fände es auch gut, wenn dem an einigen Punkten mal die Grenzen aufgezeigt würden.
    Es geht aber alleine wegen der langen Prozessdauer nicht. Eine Saison würde sonst Jahrzehnte dauern.

  • Entschuldige, aber du möchtest jetzt doch bitte nicht die Strafzahlungen für Vergehen Dritter mit der Abseitsregel vergleichen?

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Entschuldige, aber du möchtest jetzt doch bitte nicht die Strafzahlungen für Vergehen Dritter mit der Abseitsregel vergleichen?

    Ich meine eher solche Sachen wie Sperre nach roten Karten usw.

  • Fakt ist doch, dass der dfb Vereine für Dinge bestraft, die er als Ausrichter des Pokalfinales selber nicht verhindern kann.
    Wenn ein Richter mit 150 durch die Ortschaft brettert ist er auch fällig!

    :FC: Und wenn du fällst bin ich bei dir :FC:

  • Was für ein Vergleich?

    Der Vergleich zwischen den Geldstrafen in willkürlicher Höhe, die die Vereine für Vergehen zu zahlen haben, die von Dritten außerhalb des Fußballplatzes begangen werden, und einer gelben Karte, die ein Spieler des Vereins für ein Foul auf dem Platz erhält.


    Wenn du wirklich der Meinung bist, der Verband mache eben die Regeln, und wem sie nicht passen möge doch einfach austreten, dann solltest du mal Google bemühen. Dann stellst du fest, dass diese Argumentation dir gefühlt richtig erscheinen mag, sie aber rechtlich auf sehr wackeligen Beinen steht. Insbesondere wenn du eine Monopolstellung inne hast, kannst du nicht einfach machen was du willst. Und das ist nur ein Aspekt, da kommen noch andere Punkte hinzu.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Also das stimmt nicht. Auch wenn du dagegen bist sind die Strafen nicht willkürlich sondern in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB festgelegt.

    Die Höhe wurde trotzdem in der Verfahrensordnung willkürlich festgelegt :winking_face:

  • Die Höhe wurde trotzdem in der Verfahrensordnung willkürlich festgelegt :winking_face:

    Unter einer willkürlichen Strafe verstehe ich aber was anderes. Jedes Strafmaß wurde irgendwann mal von irgendwem festgelegt, die Zeiten das man seine Regeln irgendwo auf 2 Steintafeln gemeiselt findet sind vorbei.

  • Also das stimmt nicht. Auch wenn du dagegen bist sind die Strafen nicht willkürlich sondern in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB festgelegt.

    Das mag sein, aber wie einfach der DFB sich die Welt in diesem Dokument macht, zeigen schon Passagen wie diese:


    Verantwortung der Vereine
    1. Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.


    2. Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art

    Alleine diese beiden Punkte werden vor keinem ordentlichen Gericht standhalten. Darüber hinaus ist es eben nicht so, dass das genau festgelegt ist. Der DFB kann seine standardisierten Strafen jederzeit situationsbedingt individualiseren, was nichts anderes als Willkür bedeutet.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Alleine diese beiden Punkte werden vor keinem ordentlichen Gericht standhalten.

    Solche Passagen findest du auch in den Versammlungsstättenverordnungen der Länder von daher würde ich das nicht zu laut sagen.

    Darüber hinaus ist es eben nicht so, dass das genau festgelegt ist. Der DFB kann seine standardisierten Strafen jederzeit situationsbedingt individualiseren, was nichts anderes als Willkür bedeutet.

    Nein, ein Ermessensspielraum ist nicht unbedingt eine Willkür

  • Der Vergleich zwischen den Geldstrafen in willkürlicher Höhe, die die Vereine für Vergehen zu zahlen haben, die von Dritten außerhalb des Fußballplatzes begangen werden, und einer gelben Karte, die ein Spieler des Vereins für ein Foul auf dem Platz erhält.
    Wenn du wirklich der Meinung bist, der Verband mache eben die Regeln, und wem sie nicht passen möge doch einfach austreten, dann solltest du mal Google bemühen. Dann stellst du fest, dass diese Argumentation dir gefühlt richtig erscheinen mag, sie aber rechtlich auf sehr wackeligen Beinen steht. Insbesondere wenn du eine Monopolstellung inne hast, kannst du nicht einfach machen was du willst. Und das ist nur ein Aspekt, da kommen noch andere Punkte hinzu.


    Es steht alles in den Regeln.
    Ordentlich rechtskräftig ist davon nichts. Im normalen Job bekommst du nicht X Tage/Spiele Arbeitsverbot, weil du versehentlich etwas gemacht hast.


    Die Monopolstellung hast du nahezu überall. Du kannst ja mal gegen eine Schrebergartenordnung klagen. Viel Spaß dabei.

  • Die Monopolstellung hast du nahezu überall. Du kannst ja mal gegen eine Schrebergartenordnung klagen. Viel Spaß dabei.

    Wenn in besagter Ordnung Dinge geregelt wurden, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, dann wird eine solche Klage auch gegen eine Schrebergartenordnung erfolgreich sein. Davon ab wählst du hier permanent Beispiele, die absolut nicht miteinander vergleichbar sind. Nochmal: Das Regelwerk der Sportart Fußball hat absolut nichts mit der Verfahrensordnung des DFB zu tun.


    Ich für meinen Teil verabschiede mich an der Stelle aus der weiteren Diskussion mit dir.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Wenn in besagter Ordnung Dinge geregelt wurden, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, dann wird eine solche Klage auch gegen eine Schrebergartenordnung erfolgreich sein.


    Natürlich wird die erfolgreich sein.
    Kannst ja mal über die Konsequenz nachdenken.


    Ich kann bei mir zuhause auch jeden, der in Jeans reinkommt, zu 10.000 € Strafe verdonnern.
    Das hält auch vor keinem Gericht.
    Und was passiert dann? Ich lass dich danach nicht mehr rein, es sei denn du zahlst. Dagegen kannst du mit keinem Gericht vorgehen.

  • Natürlich wird die erfolgreich sein.
    Kannst ja mal über die Konsequenz nachdenken.


    Ich kann bei mir zuhause auch jeden, der in Jeans reinkommt, zu 10.000 € Strafe verdonnern.
    Das hält auch vor keinem Gericht.
    Und was passiert dann? Ich lass dich danach nicht mehr rein, es sei denn du zahlst. Dagegen kannst du mit keinem Gericht vorgehen.

    Kein Mensch besucht Dich. Ist also völlig an den Haaren herbei gezogen.

    Save the planet - it`s the only one with beer