Antragsdelikt heißt das eine Straftat erst dann verfolgt wird wenn sie zur Anzeige gebracht wird. Ich darf dich theoretisch auch im Beisein eines Polizisten beleidigen ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen solange du keine Anzeige erstattest. Dann gibt es noch relative Antragsdelikte bei denen ein öffentliches Interesse der Strafverfolgung besteht, diese werden auch ohne Anzeige verfolgt.
Das kommt drauf an ob der Polizist gerade im Dienst ist oder nicht. Ist der Polizist im Dienst muss jeder Straftat nachgehen egal ob Anzeige erstattet wurde oder nicht.
Ist der Polizist ausserhalb seines Dienstes hat er zwar das Recht auf Privatsphäre, muss jedoch auch von sich aus tätig werden, wenn er von einer Straftat erfährt, die die öffentliche Sicherheit besonders gefährdet. Bei der Frage, wann das der Fall ist, kommt es auf den Einzelfall an.
Also Anzeige oder nicht ist bei Polizisten nicht immer die Frage.