• Mir hört hier keiner zu. Du zahlst über das Jahr dieselbe Lohnsteuer. Selbst, wenn Du Dich auf den Kopf stellst. Bei 3/5 zahlst Du nach und bei 4/4 eher nicht. Check mal 4/4 mit Faktorverfahren.
    Ich mache meine Steuer seit langem selbst und es gibt kein Szenario, wo Du bei der reinen Lohnsteuer besser wegkommst. Über das Jahr gesehen.

    Ich höre Dir ja zu . Ich höre auch Sky zu . Ich glaube , das kann man auch im WISO Programm simulieren . Beim nächsten Lohnsteuerjahres... werde ich mal gucken .

    Die geilste Kutte der Welt ist da

  • So sieht's aus.
    Letztendlich zahlst du, egal ob 3/5 oder 4/4 das Gleiche an Steuern.

    PRO FC, meine Liebe, meine Stadt, meine Partei


    Skymax (Praeses Emeritus), Oropher (Präsident), Flykai (Vize), sharky (Schriftführer), grischa, Heimerzheimer (Ehrenmitglied), caprone, elkie57, winter, Matze86, frankie0815, floedi_82, kölsch, banshee, ManwithnoName, Mittelfeld, effzeh, der Pitter, Hunsrück FC, Je(n)sus, troemmelche71, izeh (Catering), BadischerBock, Salival (Klofrau), Rodi, Die_Macht_am_Rhein (Pressesprecher), Hassenichjesehen (Nummerngirl), lunyTed (Azubi), Kimeo, Olemaus.

  • Das mit den Versicherungen ist so:
    Es kommt darauf an :grinning_face_with_big_eyes:


    Du/Partner seit ganz normal sozialversichert- da kann man schon sagen, dass außer den SV sich keine weiteren Versicherungen auswirken werden.


    Alle anderen Fällen sollten es einfach mal eingeben in diese Programme und rechnen lassen.


    Als die ganze Sonderausgabenberechnung umgestellt wurde, hat man dann gesagt: die Stpfl. die schon länger Erklärungen abgegeben haben, sollen jetzt nicht schlechter gestellt werden als früher. Daher wurde dann eine Vergleichs Berechnung angestellt und wenn die alte Berechnung höhere abzugsfähige Beträge ergab, dann wurde dieser höhere Betrag gewährt.
    Da aber bei dieser Vergleichsbeträgeberechnung in den letzten Jahren die Ansätze verringert wurden - wird sich das Thema dann auch für langjährige Stpfl. bald erledigt haben.


    ich schaue mir das auch jedes Jahr aufs Neue interessiert an, dass bei einigen Mandanten es immer weniger wird, was abzugsfähig ist.


    Wenn jemand eine zusätzliche Altersvorsorge a la Rürup abgeschlossen hat....das kann man tatsächlich noch zusätzlich geltend machen.

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Mir hört hier keiner zu.

    Das fällt mir auch extrem schwer hier, müsste vielleicht mal meine Lautsprecher anmachen 8)
    Ich habe ja geschrieben das es nicht viel ausmacht. Wenn Leeraner 130 € jeden Monat zurück legt um eben Nachzahlungen zu vermeiden, dies aber mit einer 4/4-Staffelung wegfällt, ist das doch angenehmer :slightly_smiling_face:


    Ich mache meine Lohnsteuer schon seit Jahren mit Elster. Seit letztem Jahr sogar Elster-online. Eingabe ist einfach und es wird auch unterstützt. Es gibt auch eine Berechnung. Stimmt zwar nicht Cent-genau, aber es kommt immer ganz gut hin.


    Letzen Endes geht es wohl auch nicht darum Lohnsteuer zu sparen, sondern darum ob man was nachzahlt oder eben nicht.


    ALLEZ FC

  • Ich machedas via Aldi Software. Ist Lexware-basiert und die Aldi-eigene Oberfläche gibt viele Tipps und berechnet, welche Veranlagung besser ist.

  • noch mal zu den Lohnsteuerklassen


    Lediger hat natürlich die 1 - hat er immer dasselbe verdient und keine Werbungskosten - dann geht das Ganze plus minus 0 Euro aus


    Verheiratete nehmen oft die Kombination beide 4 - die Lohnsteuerabzüge der Klasse 4 entsprechen genau denen der Klasse 1 - daher kommt es dann oft (nicht immer, z.B. bei uns) zu Erstattungen.


    Bei der Kombination 3/5 wird der besser verdienende dann mit sehr wenig Steuer belegt monatlich - der andere weniger Verdienende dann mit der 5 und hat im Verhältnis sehr hohe Lohnsteuerbeträge:

    • diese reichen dann aber oft nicht aus, wenn die Steuererklärung eingereicht wird
    • bei der Zusammenveranlagung werden na klar die Einkommen beider zusammengerechnet und dadurch steigt natürlich auch der %tuale Anteil der Steuern, klar je höher das Einkommen, desto höher der Steuerprozentsatz

    also wenn die 3/5 nachbezahlen müssen, dann deshalb weil sie monatlich viel mehr ausgezahlt bekommen haben - alle die sich bei mir "ausheulen" denen sage ich ja immer: okay, dann dein Partner in die 4 und du auch, dann aber....


    hilft aber immer nur bis zum nächsten Jahr, dann wird wieder geheult :grinning_face_with_big_eyes:


    inzwischen gibt es immer mehr Steuerfälle, wo sich die getrennte Veranlagung lohnt - hört sich seltsam an, ist aber manchmal so
    allerdings habe ich natürlich auch meistens Fälle von Firmeninhabern, die dann nicht unbedingt nur Einkünfte auf Lohnsteuerkarte haben

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Verheiratete nehmen oft die Kombination beide 4 - die Lohnsteuerabzüge der Klasse 4 entsprechen genau denen der Klasse 1 - daher kommt es dann oft (nicht immer, z.B. bei uns) zu Erstattungen.


    Bei der Kombination 3/5 wird der besser verdienende dann mit sehr wenig Steuer belegt monatlich - der andere weniger Verdienende dann mit der 5 und hat im Verhältnis sehr hohe Lohnsteuerbeträge:

    Für den Fall, monatlich etwas mehr haben zu wollen und trotzdem den Fall der hohen Nachzahlung zu verhindern, gibt es dann noch 4/4 mit Faktor. Da gibt man bei Steuerklassenwechsel den voraussichtlichen Jahresverdienst an. Dadurh wird dann ein Faktor berechnet (bei uns in etwa 0.9) und der wird vor die abzugebende LSt gesetzt.
    Somit wird die "Verschiebung schon monatlich ausgeglichen. Da ich durch Werbungskosten, Betreuung und andere Dinge eh ne Rückzahlung bekomme, passt das für uns sehr gut. 3/5 ist also eigentlich inzwischen mMn überflüssig.

  • Vielleicht können wir nen Steuerrecht Thread aufmachen?

    klar geht das :face_with_tears_of_joy:

    Auf und ab und wir sind trotzdem hier, FC Köln mein Lebenselixier!!
    Meine Wunschaufstellung: Schwäbe - Finkgräfe, Hübers, Chabot, Carstensen - Ljubicic, Martel - Alidou, Uth, Thielmann - Selke

  • stimmt die Faktor Geschichte habe ich vergessen - wird in der Praxis auch von wenigen Leuten genutzt - ich habe jetzt das erste Mal für einen Arbeitnehmer die IV mit Faktor übermittelt bekommen

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  • Steuerklasse mit Faktor? Welchen Nutzen hat das und vor allem für wen?


    ALLEZ FC

  • https://www.steuerklassen.com/…teuerklasse-4-mit-faktor/


    hier wird das finde ich, gut erklärt - ist wohl auch ein Rechner dabei, wo man seine Zahlen mal eingeben kann - bisher hat sich das mit dem Faktor nicht wirklich durchgesetzt - weil wohl viele das nicht verstehen :face_with_rolling_eyes:

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  • Hab ich das oben nicht erklärt?

    Da ich Deine Posts nicht lese......... frecher


    Im Ernst, ich hatte das nicht mehr so im Kopf bzw. hab das von Dir nicht wirklich geschnallt, da zu schnell überflogen.


    Danke @elkie57, jetzt hab auch ich das verstanden :thumbs_up:


    In 3 Jahren kann ich ja mal drüber nachdenken, bzw. gucken ob es einen Vorteil für mich hätte.


    ALLEZ FC

  • Einen ECHTEN Vorteil gibt es bei keiner Variante. Man mussbeim Faktor halt nicht rechnen, egal, in welche Richtung. Kommt recht genau hin...

  • nur mal so nebenbei - das Eheleute sagen: mein Geld und dein Geld - kommt schon mal vor und da ist es schon entscheidend

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  • hat zwar nichts mit Steuerrecht zu tun, aber mit Arbeitsverhältnis und Krankenversicherung


    bisher galt ja immer, wenn Krankenkasse kündigen, dann zwei Monate zum Monatsende


    Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Sept 2018 (habe da auch erst heute von erfahren), kann man bei einem nahtlosen Arbeitgeberwechsel auch die alte Krankenkasse gleich mit wechseln (außer man hat in den 18 Monaten davor schon mal die KK gewechselt)
    dafür die neue Krankenkasse auswählen und bei denen Antrag stellen; die neue Krankenkasse muss dann in den ersten 14 Tagen des neuen Arbeitsverhältnisses eine Mitgliedsbescheinigung an den neuen Arbeitgeber senden - fertig. Die alte KK muss in diesem Fall nicht gekündigt werden.


    Nachteil ist: nach diesem Urteil haben die Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegt, dass man nach einem Arbeitgeberwechsel die ersten 18 Monaten an die zu diesem Zeitpunkt geltende KK gebunden ist - in diesem Fall gilt die 2 Monate zum Monatsende Kündigungsfrist nicht.

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • gestern Nachmittag lfd Fortbildung im Bereich Steuern
    (Dozent: die aktuellste Fortbildung ever)


    wird ja "lustig" in den Buchhaltungen der Gastronomie:


    Speisen (auch bei Verzehr an Ort und Stelle) 7-12.2020 = 5%; Speisen 1-6.2021 = 7%; Speisen ab 1.7.2021 = 19%
    Getränke 7-12.2020 = 16%; Getränke ab 1.1.2021 = 19%
    Übernachtungen 7-12.2020 = 5%; Übernachtungen ab 1.1.2021 = 7%
    Aufteilung bei Menüs: nach den Einzelpreisen lt. Liste ins Verhältnis gesetzt
    Aufteilung bei Refill Menüs: nach der Kalkulation


    :prost: :prost:

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart: