FC. Mitgliederrat

  • Da ich aufgrund einiger aktueller Themen die Vorrang haben jetzt nicht alles im Detail kommentieren kann, habe ich erst einmal nur die ersten paar Beiträge gelesen. Wenn es etwas gibt wo mein Kommentar ausdrücklich erwünscht ist bitte markieren :smiling_face:

    Das geht besser persönlich bei einem Bier/Wein oder Whisky

    Gerne!

    Nur ein kleines Beispiel. Nehmen wir die Infrastruktur und da das Stadion.
    Andere Bundesligavereine, soviel mir bekannt ist der überwiegende Anteil, hat ein eigenes Stadion.
    Das wird wiederum, nachdem das Stadion abgezahlt ist, eine finanziellen Vorteil bringen.
    Selbst leinere Mannschaften bekommen das hin.

    Der Mitgliederrat soll ja nun die Meinung der Mitglieder vertreten. Die überwiegende Zahl der Mitglieder ist für den traditionellen Standort, also muss der Mitgliederrat diese Meinung vertreten.
    Muss nicht, aber wenn nicht, dann bekommen die Mitglieder des Mitgliederrates bei der nächsten Wahl die Quittung. Also, wird man die Meinung der überwiegenden Zahl der Mitglieder auch im Mitgliederrat vertreten.
    Unabhängig davon ob es für den Verein das beste ist oder nicht.

    Zum Thema Stadion habe ich im entsprechenden Thread sehr ausführlich Stellung zu bezogen, weswegen ein alternativer Standort aus meinen Augen schwierig ist. Ein Kauf ist aus mehreren Gründen derzeit keine Option, u.a. weil dann gewisse Risiken auf den FC übergehen würden die wir aktuell noch außen vor haben.


    Was eine mögliche Wiederwahl angeht: Wenn die Mitglieder das nächste Mal sagen "Der Ho, der soll da weg!", dann ist es halt so und ich werde es akzeptieren. Bin kein Berufspolitiker der sich an sowas klammert :winking_face:


    Gerade das Thema Neuverpflichtung ist doch auch so ein Ding. Ich finde die Transfers auch schlecht. Zumindest sieht man das jetzt. Noch vor der Saison wurde er doch dafür gefeiert dass er endlich mal die richtigen Positionen besetzt hat.
    Aber auch Veh ist doch daran nicht alleine Schuld. Er kann doch die ganze Arbeit nicht alleine machen. Ihm wird doch auch zugearbeitet.

    Stimmt, da ist noch ein Team dahinter. Trotzdem ist auch eine Änderung in dem Bereich immer mit einem sehr langen Zyklus verbunden, bis eine Änderung Wirkung entfalten kann. Ein Kronhardt z.B. ist jetzt sicherlich viel stärker drin, auch was die Einschätzung des Potentials unserer Jugendspieler angeht.

    Er schlägt den Vorstand vor (die Spitze des Eisberges) und soll diesen kontrollieren (was sagt man denn zu Rentenverträgen, zu Verpflichtung eines Vehs als Spodi? Wo ist denn die Kontrolle).

    Genau, wir schlagen einen Vorstand zur Wahl vor. Alle drei Jahre macht der Mitgliederrat das. Was genau wir als Mitgliederrat dem Vorstand empfehlen gehört nicht hierhin. Es gibt allerdings folgende Szenarien:
    A) MR empfiehlt / Vorstand folgt der Empfehlung=> Verein erfolgreich
    B) MR empfiehlt / Vorstand folgt nicht der Empfehlung=> Verein nicht erfolgreich
    C) MR empfiehlt / Vorstand folgt nicht der Empfehlung => Verein erfolgreich
    D) MR empfiehlt / Vorstand folgt der Empfehlung=> Verein nicht erfolgreich


    Bei A) und C) wird nach Außen niemand was mitbekommen, bei B) und D) schon. Und da sind wir in der aktuellen Situation. Als Mitgliederrat können wir (nur als Beispiel, betrifft auch andere Themen) nicht die Verpflichtung eines GF Sport Veh verhindern, wir können es nur im Nachhinein sanktionieren wenn das Ergebnis sich als negativ herausstellt. Ansonsten wäre das auch ein Eingriff ins Tagesgeschäft, oder? Sanktionieren können wir über öffentliche Äußerungen, unseren Jahresbericht auf der MV und indem wir den Vorstand danach einfach nicht mehr vorschlagen. Und genau das haben wir gemacht, wir haben diesen Weg eingehalten. Oder ist hier ein anderer gewünscht?

  • Sehr nett vom Verein dem MR 2 Seiten im GB Echo zu geben. Faktencheck versus Jeföhl .... :face_with_tears_of_joy: :thumbs_up:

    Erwartet mein Kommen, beim ersten Licht des fünften Tages. Bei Sonnenaufgang, schaut nach Osten. :dom:

  • Wird Zeit, dass es beim MR auch mal Konsequenzen gibt.


    § 17 Wahl und Abwahl von Vorstand, Mitgliederrat
    und Wahlkommission


    17.1 Die Mitglieder des Mitgliederrats, des Vorstands und der Wahlkommission werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl dieser Organe soll nach Möglichkeit nicht im Rahmen derselben Mitgliederversammlung erfolgen.


    17.2 Wählbar ist jedes Mitglied,
    a. das die in §§ 16.2 und 16.4 geregelten persönlichen Vorausset-
    zungen erfüllt,
    b. hinsichtlich dessen kein Ausschlussgrund gemäß § 7.3 besteht
    und
    c. das gemäß § 18 zur Wahl vorgeschlagen und zugelassen wird.


    17.3 Gewählt ist jedes wählbare Mitglied, das die gemäß den in § 19 festgeschriebenen Wahlverfahren jeweils erforderlichen Stimmen erhält.


    17.4 Der Antrag auf Abwahl eines Mitglieds des Vorstands, des Mitgliederrats oder der Wahlkommission kann von dem Organ selbst, von den jeweils vorschlagsberechtigten Organen oder von drei Prozent der Mitglieder, berechnet nach der vom Verein veröffentlichten Mitgliederzahl zum Ende des dem Antrag vorangehenden Geschäftsjahrs, gestellt werden. Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass er den Mitgliedern mit der Tagesordnung bekannt gemacht werden kann. Sofern der Antrag durch Mitglieder gestellt wird, finden die Regeln des § 10.4 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Antrag durch den Mitgliederrat geprüft wird, wenn die Abwahl eines Vorstandsmitglieds beantragt ist.


    17.5 Der Antrag auf Abwahl eines Mitglieds des Vorstands, des Mitgliederrats oder der Wahlkommission bedarf zu seiner Annahme einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung. Sofern die Mitgliederversammlung dem betroffenen Mitglied des Vorstands, des Mitgliederrats oder der Wahlkommission die Entlastung für das vorhergehende Geschäftsjahr verweigert hat, reicht für die Abwahl im Falle eines Abwahlantrags bei der nächsten Mitgliederversammlung des Vereins die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


    17.6 Im Falle der Abwahl eines Mitglieds des Vorstands, des Mitgliederrats oder der Wahlkommission gelten die für das jeweilige Organ gültigen Regelungen bezüglich des Ausscheidens eines Organmitglieds entsprechend.


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    Jetzt bin ich mal gespannt, ob Du etwas in die Wege leitest. Du siehst, jedes Mitglied hat die Möglichkeit etwas zu machen. Also los.


    Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.
    (Humphrey Bogart)

  • Und hier noch:


    § 10 Mitgliederversammlung


    10.1 Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.


    10.2 Die ordentliche Mitgliederversammlung soll, sofern dem nicht sachliche Gründe entgegenstehen, alljährlich in den Monaten September, Oktober oder November stattfinden. Der Termin und die Tagesordnung werden vom Vorstand nach Anhörung des Mitgliederrats festgelegt.


    10.3 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt
    a. auf Beschluss des Vorstands;
    b. auf Beschluss des Mitgliederrats;
    c. auf schriftlichen Antrag von fünf Prozent der Mitglieder des
    Vereins, wobei 1.000 Mitglieder in jedem Falle ausreichen;
    d. in den übrigen in dieser Satzung vorgesehenen Fällen.


    10.4 Für einen Antrag gemäß § 10.3 lit. c. gelten folgende Regelungen:
    a. Ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitglieder-
    versammlung wird dergestalt vorbereitet, dass mindestens 100
    Mitglieder dem Vorstand schriftlich einen entsprechenden An-
    trag einreichen. Der Antrag muss das Thema einer beantragten
    Aussprache und/oder den Gegenstand einer beantragten Be-
    schlussfassung bezeichnen. Im Antrag ist eines der den Antrag
    unterstützenden Mitglieder als Zustellungsbevollmächtigter zu
    benennen.
    b. Der Vorstand veröffentlicht einen Antrag gemäß lit. a. innerhalb
    von zwei Wochen nach dessen Zugang auf der Homepage des
    Vereins (geschlossener Mitgliederbereich).
    c. Sofern Mitglieder sich dem Antrag anschließen möchten, haben
    sie dies dem Vorstand gegenüber innerhalb von zwei Wochen
    nach der Veröffentlichung gemäß lit. b. schriftlich zu erklären.
    d. Der Vorstand prüft und entscheidet, ob der Antrag die Voraus-
    setzungen für die Einberufung einer außerordentlichen Mitglie-
    derversammlung erfüllt. Seine Entscheidung teilt der Vorstand
    dem Zustellungsbevollmächtigten der Antragsteller in Textform
    mit.
    e. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands gemäß
    lit. d. kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mit-
    teilung schriftlich gegenüber dem Mitgliederrat Einspruch ein-
    gelegt werden.


    Ein kluger Mann widerspricht nie einer Frau. Er wartet, bis sie es selbst tut.
    (Humphrey Bogart)

  • Hallo @Geater125


    viel Erfolg im gemeinsamen Ausschuss des FC. Vielleicht lesen wir Dich ja hier sporadisch noch mal. Ich hoffe die Schlangengrube ist was für Dich.


    greetings
    Jeföhl

    Erwartet mein Kommen, beim ersten Licht des fünften Tages. Bei Sonnenaufgang, schaut nach Osten. :dom:

  • Ho-Yeon Kim meinen Glückwunsch auf solchen Leuten wie dir liegt meine Hoffnung.... falls du da irgendwas anschieben kannst bitte dafür sorgen, dass dem Sportlichen Kompetenzteam alle 4 Wochen ein Bericht über den Fitnesszustand der Herren Profis vorgelegt wird. Ich habe von diesen Halbprofis die Schnauze voll. Sollten die Werte nicht stimmen, muss die Peitsche vom Vorstand zum GF Sport und von da auf das Trainerteam knallen. Alles Gute für dich.

    Hauptsache die Haare liegen gut! Mach et Armin :smiling_face_with_hearts:

  • offenbar funktioniert die Struktur, sogar schnell. Jetzt noch schneller als die Medien informieren und in Ruhe weitermachen.


    Mit diesen Personalien kann ja niemand mehr klar denkend und objektiv SMR persönliche Machtinteressen unterstellen.

  • Oh doch, das werden einige immer noch tun, verlass dich drauf...

    PRO FC, meine Liebe, meine Stadt, meine Partei.


    Skymax (Praeses Emeritus), Ich (Präsident), sharky (Vize), Flykai (Schriftführer), grischa, Heimerzheimer (Ehrenmitglied), caprone, elkie57, winter, Matze86, frankie0815, floedi_82, kölsch, banshee, ManwithnoName, Mittelfeld, effzeh, der Pitter, Hunsrück FC, Je(n)sus, troemmelche71, izeh (Catering), BadischerBock, Salival (Klofrau), Rodi, Die_Macht_am_Rhein (Pressesprecher), Hassenichjesehen (Nummerngirl), lunyTed (Azubi), Kimeo, Olemaus.

  • Gute und weiße Entscheidung. :thumbs_up: Natürlich muss man private und berufliche Aspekte eines jeden MR einbeziehen. Für mich für Ho-Yeon Kim nach den meisten Stimmen bei der Wahl des MR total nachvollziehbar.
    Geater125...alles gute und herzlichen Glückwunsch. Falls du jetzt weniger Zeit hier haben solltest, vielleicht kannst du um den Traffic hier nicht zu vernachlässigen, den SMR hier herschicken? :red_heart: :grinning_face_with_big_eyes:

    Alle verrückt hier. Komm Einhorn, wir gehen

  • :face_with_rolling_eyes:

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Auch von mir herzlichen Glückwunsch an @Geater125. Ich hab Dich hier als ebenso netten wie seriösen und vor allem kompetenten User kennengelernt. Und ich bin froh, dass Du künftig Dein Wissen und Deine Ansichten im Gemeinsamen Ausschuss einbringen kannst.

    :hennes: Die Herausforderung "Bundesliga mit Köln" ist für einen Spieler etwas vom Größten. Köln ist ein Mythos. :FC:

  • Damit dürfte @Geater125 ein Fall für den Trööt um "Vermisste User" werden. :winking_face:

    Glaube ich nicht.
    Im Gegensatz zu einigen anderen Usern hier hat er die 'Eier' um hier immer noch Rede und Antwort zu stehen :winking_face: