Ich packe die frage jetzt mal hier hin, vieleicht passt es und vieleicht kennt sich ja jemand aus..
Ist es eigentlich verboten, eine Beteiligung des Spielers an möglichen Ablösesummen im Vertrag zu verankern?
Mich wundert es immer, wie das bei spielen mit Klauseln oder kurzen Verträgen abläuft.
Wenn ein Spieler wirklich begehrt ist bezahlt ein anderer Verein auch die Ablösesumme, "egal" wie hoch sie ist, wenn man den Spieler gerne haben möchte. Auch ohne Klausel. Das wird aber kaum Auswirkungen auf das Gehalt oder mögliche handgeld des Spielers haben.
Mit einer Verlängerung ein Jahr vor vertragsende macht ein Spieler sich natürlich das mögliche handgeld kaputt und wird dafür ggfls. Eine signing fee bekommen.
Also hat der Spieler doch eigentlich nie einen großen Nachteil seinen Vertrag erstmal zu besseren Konditionen zu verlängern, evtl. noch ein handgeld mitzunehmen und im Zweifel dann doch zu wechseln.
Und wenn man statt dem dicken handgeld und einer Klausel bezüglich der Höhe der Ablösesumme einfach den Spieler beteiligen würde, hätte der ja auf kein Interesse mehr an einer Klausel.