Beiträge von derPaul

    Verstehe nicht warum ein Schiri aus dem niedersächsischen Verband ein Spiel mit niedersächsichem Verein pfeiffen darf.

    Da liegt es doch auf der Hand warum der gute Herr Willenborg hier Partei ergreift.

    tut es meines erachtens nach nicht… aber willenborg is für mich auch einer der schlechtesten.

    komme auch gebürtig aus niedersachsen… könnte ausser dem sv meppen keinem verein da was abgewinnen … für mich also kein allzugrossed argument…

    Da hier ja auch die Eskorte für den Müncher Bus hin getragen wurde... Frankfurter haben heute 2 mal Neapel Fans attackiert und verprügelt.

    Zitat

    Bei daraufhin durchgeführten Kontrollen mehrerer verdächtiger Gruppierungen nahm die Polizei neun Männer, die Quarzsandhandschuhe, Sturmhauben und Mundschutz bei sich trugen, kurzzeitig in Gewahrsam.

    Wie gesagt, da darf man sich halt wirklich nicht mehr wundern ...

    Also ich würde denken das du bei Spielen die als Risikospiel eingestuft sind fast immer irgendwo einen Wasserwerfer findest ... find das jetzt auch nicht aussergewöhnlich irgendwie ...

    Also mir fallen da spontan ein paar Paarungen ein wo Sie eigentlich immer dabei sind, z.B Hansa Rostock vs Pauli, Magdeburg vs Hansa Rostock, Pauli vs HSV etc etc ...

    Na ja LinkeKlebe da steht aber in Bezug auf das letzte Gastspiel in Stuttgart :

    Zitat

    Auch bei der letzten Begegnung des 1. FC Köln mit dem VfB Stuttgart im Mai 2022 in Stuttgart, kam es zu einem Zutrittssturm am Gästeeingang und im Vorfeld zu einer Vielzahl an Übergriffen sowie körperlichen Auseinandersetzungen beider Fanlager. Während des Spiels wurde im Bereich des Gästeblocks durch vermummte Personen massiv Pyrotechnik abgebrannt sowie nach Abpfiff auch mutmaßlich geraubte Fanschals verbrannt.

    und das ist dann nicht nur Pyro und Schal verbrennen...

    Der rest dann "allgemeiner" Natur ...

    Ich hab das heute auch schon gelesen und mir war klar das das hier hin seinen weg finden wird...

    Für mich entscheidend ist hier aber ein Satz:

    Zitat

    Die Beamten sollen dabei sogar gegen die explizite Anweisung des Einsatzleiters gehandelt haben, hieß es.

    Also haben da (vermutlich 2, keine Ahnung wie groß die Eskorte war) Beamte ganz klar gegen Dienstanweisung verstoßen und das wird intern auch nen Nachspiel haben.

    Schon der Besitz verbotener Gegenstände ist eine Straftat. Bekanntlich kann die Polizei die aber nur finden, wenn sie auch danach sucht. Das ist nicht passiert, man beließ es beim Festsetzen. Und genau darin liegt das Problem: im nicht erfolgten Vollzug.

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr im sachlichen Zuständigkeitsbereich der Polizei. Dieser ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen der Länder oder dem Bundespolizeigesetz.

    In Ländern mit Trennungssystem ist die Gefahrenabwehr überwiegend eine Aufgabe der Ordnungsbehörden (→ allgemeine und → besondere Gefahrenabwehr). In Bereichen, die nicht originär der Zuständigkeit der Polizei zugewiesen sind, kann sich das Eingreifen der Polizei im Wege der effektiven Gefahrenabwehr aus der Notwendigkeit eines schnellen

    Eingreifens ergeben (Eilbedürftigkeit).

    Anmerkung: Bei der Verfolgung von Straftaten durch polizeiliche Maßnahme muss zwischen der Gefahrenabwehr (präventiv) und der Strafverfolgung (repressiv) getrennt werden. Beinhaltet eine Maßnahme beide Elemente, so spricht man von doppelfunktionalen Maßnahme (Beispiele: Sicherstellung, Identitätsfeststellung).

    Glossar
    Deutschsprachiges Glossar
    www.bbk.bund.de

    Wer hat das denn behauptet? Wir können im Gegenteil doch davon ausgehen, dass den Beamten vor Ort gesagt wurde, sie sollten die Busse festsetzen, um anschließend Insassen, ihr Gepäck und den Bus selber unter die Lupe zu nehmen – was dann bekanntlich gar nicht passiert ist, weil angeblich Widerstand einiger Businsassen schon zu viel war. Das bedeutet dann aber auch, dass durch die Absage der Durchsuchung etwaiges Beweismaterial nicht sichergestellt werden konnten und womöglich Straftäter davongekommen sind, während andere Leutchen festgesetzt wurden und sich den bezahlten Stadionbesuch knicken konnten, ohne dass der genannte Anlass der Festsetzung, also die Kontrolle und Durchsuchung, vollzogen worden wäre.

    Da werden sich so einige Staatsdiener in voller Montur und überlegener Mannstärke aber wie Witzfiguren vorgekommen sein.

    Noch mal es ging um Gefahrenabwehr nicht um Strafverfolgung ...

    zusagen das man bestimmt was gefunden hätte, ist keine Vorverurteilung?

    In gewisser weise schon ja da geb ich dir recht ... aber anders rum wird doch nicht anders argumentiert ... (was im Prinzip beides falsch ist)

    Du hast es ja aber selber gesagt, andere Menschen andere Meinung und meiner Meinung nach kommen diese Kontrollen nicht von ungefähr.


    Es wurde tatsächlicherweise bis auf zwei Joints nicht gefunden. Und natürlich der ein oder andere Kasten Bier.

    Auf Bier steht natürlich die Todesstrafe ... :winking_face: :prost:

    außer Plakative Vorverteilung kommt von dir auch nichts. Sonst wärst du auf den Rest meines Beitrages auch eingegangen.

    Ernst gemeint! Welcher Rest? Ich hatte meinen Beitrag editiert und um die Frage nach deiner Kontrolle ergänzt ... wenn sich das überschnitten hat und du es nicht gesehen hast sorry ...

    Aber wo Vorverurteile ich?

    Mir geht es nur tierisch auf den Keks das hier immer so getan wird als würde die Polizei den lieben langen Tag nichts machen ausser sich zu überlegen wie man die Leute schikanieren kann ...

    Ich verstehe sehr mehr als dir lieb ist. :winking_face: Aber du verstehst die andere Meinung nicht bzw. Tolerierst sie nicht. Auf jeden sachlichen Post. Kommt lediglich was wäre wenn. Was wäre denn wenn alle sich hätten kontrolliert lassen, und man hätte nichts gefunden und man wäre trotzdem zu spät gewesen?

    So sachlich wie deiner davor .. so what ... wenn man dir vorher sagt um welche Grundlage es sich gehandelt hat und du wissentlich oder nicht auf falschen Annahmen rumreitest ... (so viele Beamte für Ausweißkontrolle)

    Und ich hab kein Problem damit wenn du mehr verstehst als angenommen, im Gegenteil ...

    Eine Frage : Wurde bei der Kontrolle in der du dabei warst irgendwas gefunden oder war diese völlig Grundlos?

    Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat

    Wenn man deine Beiträge hier liest, sollte ja genug Argumente vorhanden gewesen sein, dass die Polizei auf die Kontrolle besteht. Komisch, dass sie dann doch nicht drauf bestanden hat.

    Du bist aber erst mal dazu verpflichtet dich der Polizei bei einer Kontrolle auszuweisen ... selbst dazu waren die Leute ja nicht bereit.

    Die Kontrolle war eine Gefahrenvorsorge ... diese ist IMHO länderspezifisch definiert. Welche Rechte und Pflichten dann herrschen weiß ich ehrlich gesagt nicht und ich werde mich deshalb jetzt auch nicht durch die Gesetze wühlen.

    Nö daran ist nichts komisch ... Gefahr im Vorfeld abgewendet ... Ziel erreicht.

    Ach so und ein Reisebus kann im Zuge einer allgemeinen Kontrolle immer kontrolliert werden und ja sofern der Verdacht besteht das im Gepäck der Reisenden sich illegaler Kram befindet darf dieser auch kontrolliert werden ...

    Was möchtest du denn jetzt damit andeuten? Dass die Polizei gar nicht das Recht auf Durchsuchung hatte? In dem Fall wäre die Aktion nicht nur Banane gewesen, sondern auch noch widerrechtlich.

    Nö ich bezieh mich auf folgende deiner Aussagen

    Zitat

    Wenn die Staatsgewalt deine oder meine Butze durchsuchen darf, macht die notfalls die Haustür mit Gewalt auf.

    Du vermischt hier ein paar Sachen ... das was du da sagst ist eine Hausdurchsuchung und die jetzt hier anzuführen halte ich dann doch für sehr abenteuerlich. Btw wenn die richterlich angeordnet wurde, ja dann hast du recht, dann machen Sie dir die Tür auch mit Gewalt auf :winking_face: