Ich habe den Begriff nicht strafrechtlich, sondern umgangssprachlich verwendet. Ich bin bei dir, dass die Choreo strafrechtlich nicht relevant ist. Dass damit für ein Verbot durch den FC keine Grundlage besteht, sehe ich aber durchaus anders. Verbote kann man als Verein auch verhängen, wenn etwas gegen die eigenen Werte etc. verstösst. Das hier ja auch gerade erwähnte homophobe Plakat der Pillen ("es gibt nur 2 Geschlechter") ist ja auch nicht strafrechtlich relevant, trotzdem gehört so etwas wirklich nicht ins Stadion. Ich denke, in diesem Fall sind wir uns auch hoffentlich einig. Und die Pillen mussten vollkommen richtigerweise auch eine Strafe dafür zahlen.
Möchte mich jetzt nicht zu sehr hier in Diskussionen involvieren. Mir ging es bei der Wortwahl um das Kommentar, dass es zwischen Darstellung und Verherrlichung keinen Unterschied gäbe (kam nicht von dir).
Stimmt schon, man könnte auf seine Werte verweisen. Hier ist der Kontext aber wichtig, welcher ja die Rivalität wiederspiegeln sollte und die Antwort zum Hinspiel sein sollte. Und wenn man es im Kontext sieht, dann widerspricht für mich persönlich die Choreo nicht gegen die Werte des Vereins. Rivalität gibt es im Fussball und wenn diese doch immer nur so Kreativ ausgelebt werden würde, anstelle sich die Köppe einzuschlagen, wären wir schonmal einen Schritt weiter.
Es gibt nun nicht viele Möglichkeiten, in denen man die Rivalität zwischen den Vereinen / Fangruppen ohne Gewalt, Unterwerfung, Erniedrigung hätte darstellen können (zumindest fehlt mir da die Kreativität). Dementsprechend hätte jeder was abartiges finden können.
Kunst kann provozieren und hat es anscheinend in dem Fall. Darüber kann man ja auch diskutieren. Nimmt (in meinen Augen) dieser Choreo aber nicht die Daseinsberechtigung, erst recht nicht wenn man den Kontext betrachtet.