Der Politik-Thread

  • Auch wenn man das jetzt nicht pauschal als Entschuldigung nehmen kann, aber es ist für mich schon etwas anderes ob ich innerorts (kurz vor dem Ortsausgang) bin oder innerorts (mitten in der Stadt).
    Es mag durchaus sein das ich auch schon mit knapp 100 km/h in einen Ort rein bin, weil ich auf der Landtraße untewegs war und zu spät vom Gas bin.


    Mir geht es bei den überhöhten Geschwindigkeiten auch mehr um das innerorts (mittendrin), wo ich immer damit rechnen muss das irgendwo irgendwer ist.


    ALLEZ FC

  • Tempomat hab ich nicht.
    Was das unterscheiden angeht kommt man wohl, wie bei allem, nie auf einen Nenner den alle mittragen. Aber es gibt definitiv Dinge wo man sehr wohl unterscheiden kann zwischen Willkür und Versehen.
    Nehmen wir Köln und die Aachener Straße. An keiner Stelle kann mir einer erzählen das man aus Versehen mit 100 km/h fährt, unabhängig von den Ampeln.
    In Frankfurt gibt es ein Stück stadtauswärts, 2-spurig, wo man das ungefährderter machen könnte und auch hier in Mainz gibt es die Pariser Straße die 2-spurig ist und wo man Richtung Autobahn oder von Autobahn kommend diese Geschwindigkeit locker fahren kann. Durch das Ortsschild zählt das dann schon zu innerorts, ist aber im Prinzip schon "außerorts".


    ALLEZ FC

  • Nehmen wir Köln und die Aachener Straße.

    Wer da 100 km/h fährt ist blöd, weil man da mit höchstens 60 - 65 km/h die grüne Welle erwischt :winking_face:


    Die 2 Stellen die ich meinte sind, der Rheinufertunnel Richtung Süden da werde ich mit 70 km/h aber so oft überholt von
    Autos die locker die 100 km/h drauf haben. Die andere Stelle ist die Nord/Südfahrt. Da passiert mir das gleiche, fahre da
    mit 65 - 70 km/h und bin schon fast ein "Verkehrshindernis". :crying_face:

  • siehste!! :face_with_tears_of_joy:


    wenn wir die alle wegsperren gibt's Platz auf der Strasse...keine Staus mehr...mehr Arbeitsplätze....ok, wur bräuchten natürlich ca. 100-130 JVA's mehr.... :thumbs_up: :grinning_face_with_big_eyes:

  • Auf der
    Autobahn musst du nämlich mindestens 80 fahren

    Nein, so ist das nicht richtig. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.
    Was richtig ist, dass er kein Hindernis werden darf.

    Es war ortsauswärts...4 - spurig....Sonntag morgens um 4.30 h....keine Sau unterwegs....und ich hatte ein wirklich schnelles Auto....und ich hatte es wirklich eilig!!
    Tja....#isso!!
    Hab niemanden gefährdet...und auch nix billigend in Kauf genommen!


    Aber das sind die Ausreden, die dann kommen.
    Ich hab niemanden gefährdet.... wenn du innerorts weit über der Geschwindigkeitsbeschränkung fährst (innerorts ist meistens 50, selten 70 km/h), dann gefährdest du immer jemanden, sei es nur dich selber.
    Niemand kann vorhersehen, was kommt/kommen kann.


    Die selbe Ausrede hat einer der Angeklagten auch benutzt. Nachts ist kein Problem über rot zu fahren, ist ja keiner unterwegs. Siehst du wie das geendet hat.


    Und "ich hatte es wirklich eilig" ist die dümmste Ausrede davon.

  • Mord setzt immer einen Vorsatz voraus und den kann ich nicht wirklich erkennen.

    Stimmt das?


    Hab das hier gefunden:
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer

      aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,


      heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder


      um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.



    Wenn man das Auto, wie das Gericht, als gemeingefährliches Mittel bezeichnet, passt Mord schon.

  • es gibt dort keine Fussgänger....es gabkeine Ampel auf rot....und ich gefährde mich nicht, wenn ich auf einer autobahnähnlichen Strasse 100 fahre....und es sollte auch keine Ausrede sein....ich hatte es eilig!!!


    wenn ich geblitzt worden wäre...wäre der Lappen weg gewesen. DAS habe ich in Kauf genommen.


    Und ich mache das nicht ständig und schon gar nicht in der Innenstadt.

  • es gibt dort keine Fussgänger....es gabkeine Ampel auf rot....und ich gefährde mich nicht, wenn ich auf einer autobahnähnlichen Strasse 100 fahre....und es sollte auch keine Ausrede sein....ich hatte es eilig!!!


    wenn ich geblitzt worden wäre...wäre der Lappen weg gewesen. DAS habe ich in Kauf genommen.


    Und ich mache das nicht ständig und schon gar nicht in der Innenstadt.


    Warum denkst du denn, hat die Behörde dort nicht 100 veranschlagt, wenn es dort keinerlei Gefährdung gäbe?
    Die meisten Unfälle haben mit überhöhter Geschwindigkeit und einer Selbstüberschätzung zu tun. Das zum Thema du gefährdest dich nicht selber oder andere. Im Nachhinein kann man das immer sagen. Vorher weißt man es halt nie.


    Was ist wenn etwas passiert? Wirst du dann den Angehörigen auch sagen, dass du es eilig hattest?


    Das ist nichts gegen dich, machen ja viele (leider).
    Auch mit den selben Begründungen/Ausreden. Ich persönlich finde das zum kotzen. Hatte in meinem Freundeskreis auch jemanden, der durch einen selbstüberschätzen Fahrer ums Leben gekommen ist.

  • @FC-Fan


    Wenn Du es dann so auslegst, ist im Grunde jeder, der einen Verkehrsunfall mit Todesursache verursacht, ein Mörder und müsste zwangläufig lebenslang weggesperrt werden.


    Ich denke, zu einem Mord gehört der Vorsatz, das heißt willentlich und bewusst den Tod eines Menschen in Kauf nehmen.
    Allerdings könnte man den Idioten auch niedrige Beweggründe ebenfalls unterstellen.


    Es wird interessant wie der BGH den Vorgang ansieht. Ein Vorsatz wird sich nur schwer nachweisen lassen. Billigend in Kauf genommen haben sie den Unfall in jedem Fall.

    Wir sind Kult, Ihr nur ein Fußballverein! #durchetfüer endet hier, denn wir sind #widderdo

  • Wenn Du es dann so auslegst, ist im Grunde jeder, der einen Verkehrsunfall mit Todesursache verursacht, ein Mörder und müsste zwangläufig lebenslang weggesperrt werden.

    Das ist doch Quatsch.
    Es mach doch einen Unterschied, ob ich einen Fahrradfahrer beim Abbiegen übersehe oder mit 160 km/h durch die Innenstadt rase und 3 oder 4 Ampeln bei rot überfahre.
    Man sollte jetzt nicht die Tat runterschreiben. Mit normalen, verantwortungsbewussten Autofahren hatte das überhaupt nichts zu tun.


    Würdest du nicht ein Auto mit 160 in der Innenstadt gemeingefährlich bezeichnen?
    Muss man sich doch nur anschauen wie schwer es ist so ein Auto zu kontrollieren und welche Kräfte wirken können.
    Da ist fast klar, dass jeder Zusammenprall einen Tod zur Folge hat.



    Ich denke, zu einem Mord gehört der Vorsatz, das heißt willentlich und bewusst den Tod eines Menschen in Kauf nehmen.
    Allerdings könnte man den Idioten auch niedrige Beweggründe ebenfalls unterstellen.

    Das mit dem Vorsatz steht da ja nicht.

  • Nochmals:


    bei mir war es ortsauswärts....keine roten Ampeln....kein Fussgängerverkehr...4-spurig...und vor mir auch hunderte Meter kein Fahrzeug....morgens um 4.3o h !!!
    und es waren auch keine 160 sondern 100 km/h !!

  • @FC-Fan


    Eben, es ist Quatsch, da hast Du vollkommen Recht. Nur so steht es in dem von Dir zitierten Abschnitt halt. Und eben deswegen wird der BGH als erstes prüfen, ob den Todesfahrern ein Vorsatz zu unterstellen ist. Wenn der Vorsatz nicht gegeben ist, wird die Prüfung auf Mord nicht erfolgen, sondern der BGH wird eine Fahrlässigkeit voraussetzen. Eine grobe Fahrlässigkeit. Aber damit scheidet der Mordparagraf dann aus und wir sind im Bereich der fahrlässigen Tötung.


    Die Gerichte prüfen als erstes halt, ob Vorsatz, grobe oder Fahrlässigkeit vorlag. Den Vorsatz sehe ich nicht, aber ein mehr als grobe Fahrlässigkeit. Die Frage, ob das Auto gemeingefährlich ist, ist dann irrelevant. Aber ja, ein Auto ist immer gemeingefährlich, egal ob 20 km/h oder 160 km/h.


    Kommt der BGH allerdings im ersten Prüfschritt zu dem selben Ergebnis wie das Berliner Gericht, das ein Vorsatz gegeben ist, dann kommen es zum nächsten Prüfschritt, eben ob ein Mord vorliegt. Und dann ist der von Dir zitierte Abschnitt wieder im Rennen und ich gehe dann auch davon aus, das die Vorgaben erfüllt sind. Vor allem die niedrigen Beweggründe werden den Fahrern dann zum Verhängnis.

    Wir sind Kult, Ihr nur ein Fußballverein! #durchetfüer endet hier, denn wir sind #widderdo

  • Nochmals:


    bei mir war es ortsauswärts....keine roten Ampeln....kein Fussgängerverkehr...4-spurig...und vor mir auch hunderte Meter kein Fahrzeug....morgens um 4.3o h !!!
    und es waren auch keine 160 sondern 100 km/h !!

    Ist ja jut, hast dich genug gerechtfertigt.


    Was ich geschrieben habe, war der Fall in Berlin.

  • Woher hast du das mit dem Vorsatz?
    Ich hab den Artikel was unter Mord fällt geposted. So hat das ein Zeitungsartikel auch abgedruckt gehabt.
    Da steht kein Wort von Vorsatz. Da sind verschiedene Anforderungen genannt, aber kein Vorsatz.


    Und nein, ein Auto ist nicht immer gemeingefährlich. Wenn ich dich mit 20 km/h anfahre, dann wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht daran sterben. Da müsste schon sehr viel dazukommen.
    Anders sieht es bei rücksichtsloser Fahrweise.


    Edit: hab mal nachgeschaut. Es gibt zwei Verschiedene Tatbestände (objektiver und subjektiver). Beim Objektiven muss kein Vorsatz Bestandteil sein und nach den Zeitungsartikeln war das Grundlage des Urteils.

    Einmal editiert, zuletzt von FC-Fan ()

  • Nein, so ist das nicht richtig. Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn.

    Ich weiß nicht wann Du den Führerschein gemacht hast, aber es gilt auf Deutschen Autobahnen die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Mit Fahrzeugen die diese Geschwindigkeit nicht erreichen darf man nicht auffahren.
    Was den Beschleunigungsstreifen angeht gilt das man BESCHLEUNIGEN muss und zwar so das der fließende Verkehr nicht behindert wird.


    ALLEZ FC

  • Bin kein Jurist, aber ich würde das schon deutlich eher als Totschlag einordnen. Mord beinhaltet doch immer einen Vorsatz - und der ist hier einfach nicht gegeben. Inwieweit man dann die billigende Inkaufnahme ausdehnen kann, das überlasse ich den Experten.
    In solchen Fällen will ich aber auch sehen, dass die Maximalstrafe für Totschlag verhängt wird.

    Difficile est satiram non scribere - Es ist schwierig, keine Satire zu schreiben (Juvenal)