Vielleicht noch eine Ergänzung.
Denk mal an den netten Herrn Edathy und seine Kinderpornos. Da wurde nach Geständniss und einer Zahlung
das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt.
Es gab kein Hauptverfahren und die UV besteht weiter fort obwohl jeder nun weiss das
er das widerliche Zeug konsumiert.
Formal ist er natürlich unschuldig.