Es gab mal ein Urteil, dass eine (fristlose) Kündigung zurück genommen werden musste als an eine Person trotz Krankmeldung einen Marathon gelaufen ist.
Es war definitiv nicht clever. Für einen fristlose Kündigung wird es vermutlich nicht reichen. Denke hier kommt es mit auf die Krankheit, Regelungen zum privaten Gebrauch des Transportes usw. an