Stimmung, Fanverhalten, Aktionen beim FC

  • Die Kölner Politik wird sich wohl auch darauf einstellen den Ausbau beim GBH soweit es geht zu verhindern wissen. Diese Aktion kam nämlich gar nicht gut an, das habe ich gestern aus einem Gespräch erfahren.

    Also wenn die Parteien und die Stadt Köln jetzt aufgrund eines Banners den Ausbau des Geißbockheims weiter verhindern wollen, dann ist das an Peinlichkeit, Unfähigkeit und Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten.


    Sind wir hier im Kindergarten, du hast blöde Kuh gesagt und deshalb kriegst du meine Förmchen nicht mehr?!


    Da kann ich dann nur sagen: Gute Nacht, Köln!

  • Reker wird schon wissen, wie sie den Banner für Ihre Zwecke zu instrumentalisieren hat...schön in die Opfer Rolle geschlüpft und alle stehen Ihr bei. Die Politik hat leider gar keine andere Wahl (Eier), als sich auf die Seite Reker und Contra FC zu stellen.


    Zeigt mal wieder, was da so alles falsch läuft. Heuchler und Kindergarten hoch 10.

  • Und zu "keiner bestraft wird.", es werden Fotos und Videos aus dem Stadion gerade genauer untersucht, war nämlich in dem Gespräch auch Thema. :winking_face:

    Ich habe nicht behauptet, dass nicht ermittelt wird.

    Es ist keine Beleidigung und es wird an Ende keiner strafrechtlich (rechtskräftig) verurteilt.

    Das entscheiden nämlich Gerichte und nicht Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gespräche der Stadt Köln.


    Über Polizei als F"tze hat sich Frau Reker nicht aufgeregt und der Boulevard oder Stadtanzeiger auch nicht.


    Wenn am Ende einer verurteilt ist wegen des Plakats, bekommste ne Kiste Kölsch nach Wahl.😉

  • Es ist keine Beleidigung und es wird an Ende keiner strafrechtlich (rechtskräftig) verurteilt.

    Der erste Teil deines Satzes stimmt nicht, der zweite Teil vermutlich schon.

  • Ich hatte übrigens erst mal gegooglet, was denn eine Beleidigung ist und was nicht.

    - Was ich jetzt darüber hinaus interessant finde (Quelle: Schneider/Mick, Strafverteidiger aus Hamburg: Beleidigung, § 185 StGB erläutert von: Rechtsanwalt Mirko Laudon LL.M.:frowning_face:

    zu dem Punkt: Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse

    Eine Beleidigung ist ein Antragsdelikt, da es sich hierbei nur um eine Bagatellstraftat handelt. Deshalb wird diese immer nur auf einen Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) hin verfolgt. Stellt der Geschädigte keinen Antrag, dürfen die Ermittlungsbehörden nicht tätig werden.


    Ob es da für öffentliche Personen noch andere Bestimmungen, Gesetze gibt - habe ich auf die Schnell nicht gesehen

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart: