Und der Busfahrer der die Tür nicht öffnet war nicht Grund fürs Auslassen der Kontrolle ... und du solltest vielleicht noch mal nachlesen wie das so ist mit den rechtlichen Grundlagen, wann etwas durchsucht werden darf und wann etwas kontrolliert werden darf etc...
Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat.
Wenn man deine Beiträge hier liest, sollte ja genug Argumente vorhanden gewesen sein, dass die Polizei auf die Kontrolle besteht. Komisch, dass sie dann doch nicht drauf bestanden hat.