und es gibt sogar Gerichtsurteile, dass dem angespuckten oder übergossenem Opfer danach die Hand „ausrutschte“ und er dafür nicht bestraft bzw, verurteilt wurde. Da dies Reaktion als verständlich angesehen wurde
würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Es gibt da einen zeitlichen Rahmen in dem eine solche Affekthandlung geschehen muss dieser ist nicht definiert liegt aber so im 1 bis 2 Sekunden-Bereich. Wenn der andere dir jetzt unterstellt das war 30 Sekunden später bist du in der Beweispflicht das es eine Affekthandlung war und dann kommt es noch auf das Ausmaß an. Eine Backpfeife geht immer als Affekthandlung durch, 3 - 4 Schläge auf die Nase eher nicht.