Der Politik-Thread

  • das nennt man bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit!!
    und die muss 60 km betragen.
    heisst nicht, dass man mindestens 60 km/h fahren muss!! Man darf auch z. B. 55 k/h fahren. Wenn man dadurch den Verkehr nicht behindert! Man muss sich dem Verkehsfluss anpassen!!

  • Ich weiß nicht wann Du den Führerschein gemacht hast, aber es gilt auf Deutschen Autobahnen die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Mit Fahrzeugen die diese Geschwindigkeit nicht erreichen darf man nicht auffahren.
    Was den Beschleunigungsstreifen angeht gilt das man BESCHLEUNIGEN muss und zwar so das der fließende Verkehr nicht behindert wird.

    Ein Auto muss mindestens 60 km/h fahren KÖNNEN. Von der Bauart her. Er MUSS aber nicht mindestens 60 km/h auf der Autobahn fahren. Dementsprechend gibt es auf deutschen Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit. Nicht 60 und nicht 80 km/h.


    So sollte man das in der Fahrschule auch mal gelernt haben :winking_face:

  • So sollte man das in der Fahrschule auch mal gelernt haben

    Ist bei mir mehr als 30 Jahre her 8)
    Viel Spaß beim erklären wenn man von der Polizei mit weniger als 60 auf der Autobahn erwischt wird.


    Ganz ehrlich. Es ist mir Schei.ßegal ob das Fahrzeug 60 km/h schnell fahren können muss oder ob man auf Autobahnen mindestens 60 km/h fahren muss. Alle die meinen mit 60 km/h auf Autobahnen zu fahren, auf der Beschleunigungsspur abbremsen oder sonstwie zögerlich fahren - ohne das ein Fahrschulschild zu sehen ist - sollten weg von der Straße!


    ALLEZ FC


    P.S.: Alle die genau das Gegenteil machen, sprich Dauerlinksfahrer mit Dauerblinker und Lichthupe, Rechtsüberholer 20 m vor der Ausfahrt und sonstige Spacken die immer viel zu schnell fahren dürfen auch weg bleiben.

  • Nach der Lektüre der vorherigen Beiträge habe ich den Eindruck, es liege so langsam aber sicher eine mehrfache Verwechselung vor. Die eine betrifft Rasen im Sinne von Zu-schnell-Fahren versus das Veranstalten illegaler Autorennen. Wer lediglich zu schnell fährt, also "rast", konzentriert sich dabei aber immer noch primär auf die Strecke und den Verkehr. Wer indes ein illegales Rennen veranstaltet, achtet vor allem darauf, schneller zu sein als sein "Gegner". Bei abgesprochenen illegalen Rennen gibt es ein definiertes Ziel, bei zufälligen indes nicht. In beiden Fällen wird das Geschehen links und rechts der Strecke aber zur Nebensache - und damit andere Verkehrsteilnehmer ebenso.


    Die schwammige Formulierung deutscher Gesetzestexte zu Tötungsdelikten führt offenbar zu weiteren Missverständnissen und zu sehr viel Interpretations- und Gestaltungsraum für Richter/-innen wie Laien. In den USA zum Beispiel entgeht man dem emotionsgeladenen Begriffswirrwarr durch ein "Murder in the first degree" und "Murder in the second degree". Das macht die Absicht / den Vorsatz des Täters zwar auch nicht klar deutlich, ist aber immerhin sprachlich nüchterner gehalten.


    Da das jetzige Urteil auf Mord mit lebenslänglich in Revision geht, ist die wichtigere Frage wohl eher, wann das Gesetz gegen illegale Straßenrennen, welches ja durchaus in der Mache ist, endlich Gültigkeit erlangt.

  • Mord beinhaltet doch immer einen Vorsatz - und der ist hier einfach nicht gegeben. Inwieweit man dann die billigende Inkaufnahme ausdehnen kann, das überlasse ich den Experten.

    Das hat mit Ausdehnen nichts zu tun. Es gibt mehrere Formen des Vorsatzes. Eine besteht darin, den Taterfolg - hier: das Töten eines Menschen - billigend in Kauf zu nehmen. Da man diese Vorsatform bestätigt sah, ist der Vorsatz gegeben.


    Die Knackpunkte in dem Urteil sind zwei andere. Der erste ist es, das Auto als gemeingefährliches Mittel zum Herbeiführen des Taterfolges anzusehen. Darüber gibts nun ja geteilte Meinungen. Der zweite ist das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Damit habe ich so meine Probleme, denn so richtig kriege ich das alles nicht hingebogen. Zu den niedrigen Beweggründen zählen:


    - Mordlust - kann man aufgrund des schon bedingten Vorsatzes verneinen
    - Habgier - liegt nicht vor
    - Sexualtrieb - liegt nicht vor


    Bleiben lediglich die sonstigen niedrigen Beweggründe. Die sind aber selbst heftig umstritten, weil quasi die Trumpfkarte in solchen Verfahren, die immer irgendwie sticht. Auch das, was diese Beweggründe inhaltlich auszeichnet (Motive wie Neid, Eifersucht, Wut, Rache, Hass etc.) sehe ich hier einfach nicht. Und genau darauf dann ein Urteil mit Symbolcharakter fußen zu lassen, halte ich erstmal für mutig.


    Mal sehen, was die Revision bringt. Aber das Urteil als solches kommt mir in Gänze doch eher zu hart vor. Für verwerfliche Taten wie die hier in Rede Stehende wurden bislang andere Paragrafen genutzt. Und mit denen kam man mehr als gut hin und konnte die Täter dennoch fair bestrafen.

    :hennes: Die Herausforderung "Bundesliga mit Köln" ist für einen Spieler etwas vom Größten. Köln ist ein Mythos. :FC:

    Einmal editiert, zuletzt von Millhouse ()

  • Aber das Urteil als solches kommt mir in Gänze doch eher zu hart vor.

    Für solche "Vekehrsteilnehmer" kann die Strafe nicht hart genug sein. Spätestens wenn in deiner Familie auch einer beide Beine
    durch solche Ar***löcher verloren hat und den Rest seines Lenbens im Rollstuhl verbringt, wirst du anders denken! Das kannst
    du mir aber glauben!!!

  • Für solche "Vekehrsteilnehmer" kann die Strafe nicht hart genug sein. Spätestens wenn in deiner Familie auch einer beide Beinedurch solche Ar***löcher verloren hat und den Rest seines Lenbens im Rollstuhl verbringt, wirst du anders denken! Das kannst
    du mir aber glauben!!!

    Kann ich :thumbs_up: bestätigen

  • Als Jura Laie vermag ich nicht zu bewerten, ob das Urteil rechtlich korrekt (und somit in der Revision haltbar) ist.
    Was meine persönliche Bewertung angeht, so fände ich es gut, wenn das Urteil sehr hart ausfällt (gerne kann es so bestehen bleiben).
    Vielleicht hat es dann auch mal abschreckende Wirkung auf andere, die sich sehr geil dabei vorkommen, wenn sie in ihren Schlitten durch die Stadt zu rasen, ohne jegliche Rücksicht auf andere zu nehmen.

  • Als Jura Laie vermag ich nicht zu bewerten, ob das Urteil rechtlich korrekt (und somit in der Revision haltbar) ist.
    Was meine persönliche Bewertung angeht, so fände ich es gut, wenn das Urteil sehr hart ausfällt (gerne kann es so bestehen bleiben).
    Vielleicht hat es dann auch mal abschreckende Wirkung auf andere, die sich sehr geil dabei vorkommen, wenn sie in ihren Schlitten durch die Stadt zu rasen, ohne jegliche Rücksicht auf andere zu nehmen.

    Als Betroffener, oder der ähnliches erleben musste, bzw. der sich in die Lage versetzt, so bin ich da voll bei Dir oder bei Sharky und Diewand.


    Auf der anderen Seite leben wir halt in einem Rechtsstaat, wo die Gesetztesgebung inkl. der Strafen klar definiert ist.
    Das mit dem Zeichen setzen ist an sich vernünftig, aber dann muss man es anders machen: Nämlich die Gesetze entsprechend ändern,
    und nicht die beiden lebenslang wegsperren, die sicherlich nicht mit dem Vorsatz oder den Gedanken an Potential einer Tötung
    in dieses idtiotische Rennen gegangen sind.


    Das soll die Tat in keinster Weise schmälern. Ja, ich bin auch für die höchste Ausübung an Strafmaß, aber lebenslang klingt für mich
    erstmals zu hart. Aber um das hier nochmals zu betonen: Als Betroffener würde ich das höchstwahrscheinlich komplett anders sehen.

  • Aber wie du schon sagst sollte die Betroffenensicht keine Auswirkung auf unser Rechtssystem haben.


    Sonst sind wir nicht mehr weit von Auge um Auge... entfernt.

    PRO FC, meine Liebe, meine Stadt, meine Partei.


    Skymax (Praeses Emeritus), Ich (Präsident), sharky (Vize), Flykai (Schriftführer), grischa, Heimerzheimer (Ehrenmitglied), caprone, elkie57, winter, Matze86, frankie0815, floedi_82, kölsch, banshee, ManwithnoName, Mittelfeld, effzeh, der Pitter, Hunsrück FC, Je(n)sus, troemmelche71, izeh (Catering), BadischerBock, Salival (Klofrau), Rodi, Die_Macht_am_Rhein (Pressesprecher), Hassenichjesehen (Nummerngirl), lunyTed (Azubi), Kimeo, Olemaus.

  • Ich könnte mir vorstellen das den Richtern bewußt war das dieses Urteil nicht bestehen bleibt...bleiben könnte.
    Dennoch aber dieses gefällt haben eben um gewisse Vorgänge...Gesetzesänderung....dafür nötige Aufmerksamkeit....anzustoßen.
    Könnte doch sein oder?

    FC im Blut... :FC: :koeln: :dom: :prost:

    Einmal editiert, zuletzt von Manamana72 ()

  • Mal abwarten, ob es in der Form bestehen bleibt, vielleicht wird es ja kassiert. ich meine, so ganz aus der Luft gegriffen, wird das Urteil nicht sein, aber wie gesagt, mal abwarten...

  • Ich könnte mir vorstellen das den Richtern bewußt war das dieses Urteil nicht bestehen bleibt.
    Dennoch aber dieses gefällt haben eben um gewisse Vorgänge...Gesetzesänderung....dafür nötige Aufmerksamkeit....anzustoßen.
    Könnte doch sein oder?


    Nee, dass mit Sicherheit nicht. Das Urteil hat ein erfahrener Richter gesprochen. So was macht man nicht aus politischer Sicht. Was ich übrigens glaube, genau das Gegenteilige bewirken würde was du dir da vorstellst. Warum ein neues Gesetz machen, wenn es ja anscheinend funktioniert? Politker würden sagen, die Gesetze sind da, man muss sie nur richtig anwenden.


    Hab jetzt mehrere Texte gelesene und man liest immer wieder raus, dass es ein sehr gut juristisch begründetes Urteil ist. Also kein politische Statement.
    Ich glaub auch nicht, dass es in der Revision kippt.




    Das soll die Tat in keinster Weise schmälern. Ja, ich bin auch für die höchste Ausübung an Strafmaß, aber lebenslang klingt für mich
    erstmals zu hart.


    Da muss ich erst mal schlucken, Jan. Was findest du denn für angemessen für ein Menschenleben, was auf einer solch egoistische Weise genommen wurde?

    Aber wie du schon sagst sollte die Betroffenensicht keine Auswirkung auf unser Rechtssystem haben.

    Warum? Ich finde schon dass es unbedingt so sein sollte. Nicht Auge um Auge, das wäre quatsch, aber ähnlich.
    Was soll denn ein Rechtssystem sonst für einen Grund haben? Ich töte jemanden, für mich in dem Fall bewusst, und bekomme was? 10 oder 8 Jahre? Danach lebe ich weiter.


    Bei kleineren Delikten wird das ja noch deutlicher wie absurd das Rechtssystem ist. Da wird ein Opfer brutal zusammengeschlagen und der Täter kommt Bewährung raus. Faktisch also keinerlei Strafe, abgesehen von paar Mark Entschädigung, was in Deutschland auch noch lächerlich wenig ist. Das Opfer liegt mit schmerzhaften Verletzungen im Krankenhaus, für die nächsten Jahre wohl psychisch gezeichnet und der Täter rennt dir dann im Gerichtssaal lachend entgegen und geht nach Hause.


    Das ist für mich kein Rechtssystem. Für mich muss jemand mit etwa gleicher Münze für seine Taten bezahlen. Hat jemand einen wirtschaftlichen Schaden, dann muss der bis auf den Cent wieder erstattet werden und dann kommt die Strafe drauf.
    Wird einem (bewusst oder grob fahrlässig) körperlich geschädigt, dann muss auch der eine entsprechende Zeit absitzen und das Opfer entsprechend entschädigen.

  • Aber wie du schon sagst sollte die Betroffenensicht keine Auswirkung auf unser Rechtssystem haben.


    Sonst sind wir nicht mehr weit von Auge um Auge... entfernt.

    Du und ich wir können bei allen Gesellschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen. Meine Tante und Cousine können das bis zu ihrem
    Lebensende nicht mehr. Da sind gravierende Einschränkungen. Dann soll so Typ der Scheiße gebaut hat mal eben eine Auszeit von
    5 oder 10 Jahren im Knast bekommen und kann danach wieder bei 0 anfangen und womöglich sein Leben in unserer Gesellschaft
    voll und ganz genießen!!


    Das Versuch mal eine Opfer z.B. meiner Tante klar zu machen.

  • Da muss ich erst mal schlucken, Jan. Was findest du denn für angemessen für ein Menschenleben, was auf einer solch egoistische Weise genommen wurde?

    Das musste ich auch erst 2 mal lesen!

  • Alles recht und gut, was hier gefordert wird!
    Dann muss aber das gesamte Rechtssystem, Strafgesetzbuch etc. geändert werden.
    Was bekommt dann der Täter, der einen bewaffneten RÜ begeht....auf der Flucht jemanden erschiesst??
    12 x lebenslänglich oder 368 Jahre Haft (wie bei den Amis)!! Oder derjenige der eine Frau vergewaltigt und danach tötet? Todesstrafe??

  • Um es mal aus der objektiven Sicht versuchen zu erklären:


    Mord hat doch etwas mit Vorsatz zu tun. Man hat vor, einen Plan jemanden umzubringen.


    Der Typ als Beispiel weiss genau dass am Montag Karneval ist, weiss an diesem und jenem Platz sind die meisten Menschen da, und stellt sich den Wecker, hat voll getankt und womöglich noch eine Botschaft irgendwo hinterlassen.


    Und dann gemäss seinem Plan fährt er dann in die Menge und ermordert mit Vorsatz Menschen.


    Im Falle von Strassenrennen (so meine Interpretation des Gesetzes) lag das Motiv nicht darin ins Auto zu steigen und jemanden extra und bewusst zu rammen und zu ermorden.


    Es lag in dem Rennen, wo man allerdings ein oder mehrere Menschenleben billigend in Kauf nehmen musste.


    Für mich als Nicht Jurist Totschlag weil einfach das Motiv fehlte.


    Wenn jemand im "normalen" Strassenverkehr mit 80 durch die Stadt fährt und ein Menschenleben nimmt.


    Der kriegt auch keine lebenslange Haft.


    Oder wenn jemand auf der Autobahn ein waghalsiges Überholmanöver gemacht hat und jemand anders kommt von der Strasse ab und stirbt.


    Das ist auch kein Mord und kommt dafür nicht lebenslang in den Knast.


    es gibt im normalen Strassenverkehr genügend potentielle Lebensgefährder und leider ist die Anzahl an Verkehrstoten sehr hoch.


    Aber gemäss unserer Rechtssprechung sind das in den meisten Fällen (die Verursacher) keine Mörder und werden nicht lebenslang weggesperrt, ob es uns passt oder nicht.


    Es ging mir nicht darum was ich persönlich als angemessen finde sondern die Anwendung des bestehenden Gesetzes in diesem Falle hielt ich als "überhart".

  • Aber gemäss unserer Rechtssprechung sind das in den meisten Fällen (die Verursacher) keine Mörder und werden nicht lebenslang weggesperrt, ob es uns passt oder nicht.

    Das ist das womit ich ein Problem habe. Nach einer Zeit im Gefängnis ist der wieder frei...
    Er hinterlässt ja nicht unbedingt ein Opfer. Daran hängt ja, wie in meinem Fall, eine ganze Familie die des Lebens nicht mehr froh werden.


    Nimm nur das nächste Beispiel, wo jetzt einer auf seiner Flucht die 2 Polizisten überfahren hat. 2 Familien, beides Frau mit 3 Kinder.....
    Das ist mir egal was ihr jetzt von mir denkt, aber den müsste man sofort entsorgen!