der Geissblogger zitiert Schmadtke (nicht aus 1. Hand)...hat nicht rechtswirksam gezogen
dann interpretiere ich das so:
AK zu ziehen bis 15.
gestern war der 16. - demnach zu spät- oder?
Das ist doch immer so bei Kündigungen: gibt einen Termin und wenn ich einen Tag zu spät kündige bzw. zu spät bekündigt bekomme, dann gilt es einfach nicht