Interessenliste ist gut
Ohne RA würde ich der Kündigung auch widersprechen mit dem Grund, dass die Wohnung verkauft würde und daher die Kündigung unberechtigt wäre.
Da ein Verkauf erst einmal keinen Mietvertrag beendet, müsste dann der Käufer erst mal kaufen und könnte dann mit Kündigungsfrist kündigen...könnte euch den Aufschub gewähren, den ihr benötigt