Kurze Frage, kurze Antwort

  • Das ist aber Mal eine ganz andere Dimension von Kursrutsch als sonst. Ethereum und Bitcoin Cash sind in den letzten 24 Stunden um mehr als 25% gesunken und es ist kein Ende in Sicht.

    Die dummste Idee der WM Geschichte:


    4 Innenverteidiger!

  • Das ist aber Mal eine ganz andere Dimension von Kursrutsch als sonst. Ethereum und Bitcoin Cash sind in den letzten 24 Stunden um mehr als 25% gesunken und es ist kein Ende in Sicht.

    Wenn man in eine Währung investiert, deren Kurs sich durch Tweets und Handlungen einer einzelnen Person derart beeinflussen lässt, muss man damit wohl leben.

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  • Naja, das wird halt erst am Ende auf deine Steuer angerechnet. Wie viel Prozent das genau sind, hängt von deiner Steuerquote ab. Das kannst du auch nicht über irgendwelche Freibeträge mindern. Daher ist das Jahr wichtig.

    Gewinne bis 601€ sind Freibeträge. Das heißt aber auch das man ab 602€ alles (nicht nur 1€ versteuern muss.

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  • Ich bin genau im falschen Moment eingestiegen.

    Das kann man so nicht sagen. Da du sie ja eh möglichst 1 Jahr (Steuerfrei) halten solltest, kann das dann schon ganz anders aussehen.
    Am besten du beobachtet den Markt und schaust vielleicht zum lernen der Charts mal bei Youtube paar Videos.
    Wie Rodi schon schreibt, du solltest wenn es unten ist kaufen. Möglich das der Boden noch nicht erreicht ist. Immer nur das, was du wirklich übrig hast. Krypto ist sehr spekulativ.

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  • Gewinne bis 601€ sind Freibeträge. Das heißt aber auch das man ab 602€ alles (nicht nur 1€ versteuern muss.

    kurzer Klugscheisser Modus: das ist eine FREIGRENZE, daher auch bei Überschreitung alles zu versteuern


    Freibeträge werden immer in voller Höhe gekürzt


    (früher die WeihnachtsfeiergFREIgrenze von 110 Euro pro Arbeitnehmer, hast du probArbeitnehmer mehr ausgegeben = alles versteuern; das hat man in einen Frebetrag geändert und jetzt unterliegt nur der übersteigende Betrag (über 110 Euro) der Steuer)

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  • Gewinne bis 601€ sind Freibeträge. Das heißt aber auch das man ab 602€ alles (nicht nur 1€ versteuern muss.

    Das stimmt nicht ... zumindest nicht mit dem überein, was ich weiß.


    Kryptowährungen sind kein Geld! Die werden als Wertgegenstände / Wirtschaftsgut eingestuft. Diese Freigrenzen sind nur für Zinsen, Aktiengewinne etc. Und versteuert wird auch dann nur das, was über der Freigrenze liegt.

    Einmal editiert, zuletzt von FCFD ()

  • das habe ich gestern anders gelesen (nachdem ich das etwas gerade gerückt habe wegen den Begriffen)


    solltest vielleicht mal krypotwährungen steuern googlen

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  • Ich habe dazu gelesen daß es diesen Freibetrag von 601€ gibt und alles darüber hinaus mit bis zu 40% versteuert werden muss. Sobald man die Bitcoins etc. länger als 1 Jahr hält fallen gar keine Steuer an.


    Juristisch ist dies jedoch nicht endgültig geklärt und man könnte wegen der Versteuerung vor Gericht klagen und vermutlich Recht bekommen.

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  • das habe ich gestern anders gelesen (nachdem ich das etwas gerade gerückt habe wegen den Begriffen)


    solltest vielleicht mal krypotwährungen steuern googlen

    Ich hab mich zu dem Thema Krypto eigentlich sehr gut eingelesen, auch zum Thema Steuern.


    Ich empfehle hier u.a. https://www.haufe.de/steuern/h…k_PI25844_HI11831844.html oder das https://www.handelsblatt.com/f…-vmnaUbbVrUwxep9YS73z-ap3


    Ist leider nicht öffentlich, aber ich bin sicher, dass Kryptowährungen wie ein Wirtschaftsgut behandelt werden. D. h. wenn du z. B. Bitcoin kaufst ist das analog eines (z. B.) Gemäldes/Autos/Schmuck etc.. Verkaufst du die vor einem Jahr wieder mit Gewinn, musst du das auch versteuern. Tauschst du Coins innerhalb eines Jahres, gilt das Gleiche. Daher musst du die Transaktionen, Trades und Transfers auch nachweisen.


    Man diskutiert dort seit einiger Zeit, ob man das Ändern soll, aber das Problem besteht wohl darin, dass man dann auch Verluste absetzen lassen müsste - und das könnte ziemlich teuer werden.


    Dass man nach dem 1. Euro, mit dem man über 600€ kommt, dann alles versteuern muss, dass stimmt - da hab ich oben falsch zitiert. Hier sind die 600€ eine Freigrenze, in finanziellen Dingen (Geldgeschäfte) ein Freibetrag.

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  • Danke für den Haufe Link (der mir bisher per Handy nicht angezeigt wurde, weil Haufe = )


    bisher wurde hier beredet, dass der Gewinn (bei Verkäufen innerhalb eines Jahres bei privaten Veräußerungsgeschäften, die keine Grundstücke sind - Paragraphen 22 und 23 EStG)
    steuerpflichtig ist


    du bist schon eine Stufe höher (was ist der steuerliche Gewinn, wie wird der ermittelt?)
    Und das ist wohl dann wieder komplizierter, als ich bisher gedacht habe (Ansatz des gemeinen Gewinns, von der Fifo Methode ist die Rede (FirstInFirstOut)


    (aber ich kenne mich bisher gar nicht damit aus - und wird wohl noch ein bißchen Zeit benötigen, bis diese Fälle in der Rechtsprechung landen)


    Den Haufe Artikel kann man, wie immer, anlesen und zeigt einige der LösungsANSÄTZE auf - aber natürlich nicht die endgültigen Berechnungen.
    Geht es da um evtl richtig viel Geld, dann sollte man professionelle Hilfe suchen


    Diskussionen über Änderungen
    a) zählt ja nur, was dann am Stichtag X dann tatsächlich durchgewunken wird


    Verluste können bei solchen Geschäften bereits heute ausgeglichen werden, allerdings nur mit Gewinnen aus in dieser Sparte in demselben Jahr (s. nur den Gesetzestext des Paragraphen 23 EStG)
    es gibt keine Verlustvorträge


    finde ich interessant, und falls das Ganze nicht mal wieder in der Versenkung verschwindet...wird man davon noch mehr hören

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  • Nabend,


    vielleicht kann mir jemand helfen.
    Mein Vermieter droht uns schon seit Jahren mit Verkauf und Eigenbedarf, wenn er bestimmte Leistungen, die ganz klar gegen das Mietrecht verstoßen, nicht bekommt.


    Unsere normale Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.


    Ich schätze mal, dass so ein Verkauf inkl. Notar, Grundbucheintragswechsel, etc. so 2 Monate locker dauert.
    Heisst wir hätten schätzungsweise von Heute an 6+2 Monate mindestens Zeit.


    Frage:


    Ein neuer Eigentümer steht am 01.08.2021 fest.
    Dieser kündigt uns wegen Eigenbedarf


    Danach können wir ja Widerspruch einlegen wegen verschiedenster Härteklauseln.
    Dann gehts zwischen Anwalt und Anwalt hin und her,
    und irgendwann wird evtl. eine Räumungsklage kommen.


    Sagen wir die Räumungsklage kommt am 01.10.2021, also 2 Monate nach der Kündigung wegen Eigenbedarf.
    Der Richter gibt dem Vermieter Recht.


    Gelten dann die 6 Monate Kündigungsfrist ab dem 01.08.2021, wo er die Kündigung wegen Eigenbedarf eingeschickt hat,
    oder ab dem 01.10.2021, wo der Richter der Räumungsklage dem Vermieter Recht gegeben hat?


    Rein von der Logik hätte ich jetzt zweiteres gesagt, was ich natürlich hoffe.
    Denn wenn in dem oben genannten Beispiel der Richter am 15.03.2022 (also 5,5 Monate nach Einreichung der Kündigung wegen Eigenbedarf) der Räumungsklage zustimmt,
    dann hätten wir theoretisch nach dem Richter Urteil dann nur noch 14 Tage Zeit das Haus zu räumen...


    Danke

  • Können Räumungsklagen so schnell folgen??


    aus meiner Erfahrung können Räumungsklagen vor allem dann erfolgen, wenn der Mieter seine Miete nicht oder nur teilweise bezahlt hat (Mandant hatte diverse Eigentumswohnungen gekauft) und selbst da hat es sich gezogen und gezogen


    ich würde mir etwas anderes suchen...umgehend (meine Meinung ohne Details zu kennen)

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  • Auf jeden Fall.


    Das Problem ist halt nur, dass es in dieser Stadt wo wir leben seit Monaten keine wirklichen ansatzweise vergleichbaren Häuser gibt.


    Im Grund wollte ich für unsere Planung einschätzen, ob wir 6,9,12 oder mehr Monate Zeit haben, ein anderes Mietobjekt zu finden.


    Worst case wäre halt wenn wir raus müssten, und wir nichts vergleichbares haben.


    Miete zahlen wir regelmässig, behandeln das Haus gut und zahlen für bestimmte Sachen, die sogar normalerweise der Vermieter zuständig ist...

  • Können Räumungsklagen so schnell folgen??


    aus meiner Erfahrung können Räumungsklagen vor allem dann erfolgen, wenn der Mieter seine Miete nicht oder nur teilweise bezahlt hat (Mandant hatte diverse Eigentumswohnungen gekauft) und selbst da hat es sich gezogen und gezogen

    Im Falle eines Widerspruchs gegen die Eigenbedarfskündigung, muss der Vermieter auf Räumung klagen.

    Gelten dann die 6 Monate Kündigungsfrist ab dem 01.08.2021, wo er die Kündigung wegen Eigenbedarf eingeschickt hat,

    Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich oft recht langsam. Wenn du Widerspruch einreichst, muss der Vermieter klagen (oder die Kündigung zurückziehen). Geht es vor Gericht, dauert es bis zum ersten Termin oft Wochen oder Monate. Die eigentliche Kündigungsfrist hat dann im Grunde keine Bewandnis mehr. Wenn du verlierst, wird das Gericht dir eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung setzen. In Deutschland wird in der Regel niemand von heute auf morgen auf die Straße gesetzt.


    Dein Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Wenn du Zeit schinden willst, solltest du diesen also so spät wie möglich einreichen. Am besten ist aber, du lässt dich unmittelbar nach Eingang der Kündigung anwaltlich beraten.


    Bist du rechtsschutzversichert und sind Mietangelegenheiten abgedeckt? Die Sache bei einem Prozess ist: Der Verlierer zahlt. Schlimmstenfalls stehst du am Ende nicht nur ohne Wohnung da, sondern hast auch alle Prozesskosten am Hals. Ich würde auf jeden Fall schon mal Wohnungen suchen, um etwas in der Hinterhand zu haben. Der Ausgang solcher Prozesse lässt sich nicht vorhersagen. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Das Problem bei ihm ist ja leider
    Dass es nichts vergleichbares gibt, wie er schreibt


    wenn ich zum Beispiel höre von Bekannten in Koblenz, (100qm für knapp über 500 Euro, weil die beiden dort seit Urzeiten wohnen ) dann wäre eine Eigenbedarfs Kündigung natürlich auch eine Katastrophe - weil neue Wohnung am selben Standort - nicht annähernd in dieser Preislage zu realisieren

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  • Wir hatten als wir noch zur Miete wohnten auch Probleme mit dem Vermieter. Da hat uns der Mieterbund super geholfen. So etwas muss es bei euch auch geben ...


    Rausschmeißen darf der euch nur unter ganz bestimmten Bedingungen ... und dazu gehren mit Sicherheit nicht unlautere Auflagen.

  • Bist du rechtsschutzversichert und sind Mietangelegenheiten abgedeckt? Die Sache bei einem Prozess ist: Der Verlierer zahlt. Schlimmstenfalls stehst du am Ende nicht nur ohne Wohnung da, sondern hast auch alle Prozesskosten am Hals. Ich würde auf jeden Fall schon mal Wohnungen suchen, um etwas in der Hinterhand zu haben. Der Ausgang solcher Prozesse lässt sich nicht vorhersagen. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.

    Wir haben zum Glück vor ein paar Jahren eine Rechtsschutzversicherung inkl. dem Baustein "Mietrecht" abgeschlossen.
    Eine Deckungszusage haben wir schon mit einer Eigenbeteiligung von 250 EUR.


    https://www.ergo.de/de/Produkt…g/Rechtsschutz-Immobilien


    Was mich aber ein bisschen wundert. Am Telefon meinte die Service Dame,
    dass dort ein Anwalt Beratungsgespräch inkl. ist, und auch Aktivitäten des Anwalts nach der Beratung hinaus.


    Und sie meinte sinngemäß aussergerichtliche Kosten wären abgedeckt


    Heisst das im Umkehrschluss, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt,
    dass ich dann auf den Gerichtskosten sitzen bleibe?


    "Ihr Rechtsschutz übernimmt die gesetzlichen Gebühren für Anwalt, Gericht, Zeugen, Sachverständige und außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren. Deckungssumme bis zu 1 Mio. € und 200.000 €."

  • Das Problem bei ihm ist ja leider
    Dass es nichts vergleichbares gibt, wie er schreibt


    wenn ich zum Beispiel höre von Bekannten in Koblenz, (100qm für knapp über 500 Euro, weil die beiden dort seit Urzeiten wohnen ) dann wäre eine Eigenbedarfs Kündigung natürlich auch eine Katastrophe - weil neue Wohnung am selben Standort - nicht annähernd in dieser Preislage zu realisieren

    Wir zahlen aktuell für ein 240 großes EFH 7,20 EUR KM.


    Seit Wochen gibt es in der Stadt meistens nur Höuser von 110-140 m2. Dort liegen die Preise zwischen 9-12 EUR.
    Selbst wenn wir wollten, es gibt wie gesagt seit Wochen kein ansatzweise vergleichbares Mietobjekt.
    Und wir sind ein 5 Personen Haushalt inkl. meiner Mutter.