nein aber wenn du ein Plakat hochhälst mit Aufschrift "Dietmar Hopp: Vater Nazi, Mutter Hure" und darüber hinaus noch vorbestraft bist, könnte das eventuell anders aussehen.
Darum ging es bei Mirko R. aber nicht. Er hatte vermummt, zusammen mit anderen, das Plakat mit dem Spruch "Dietmar, morgen ins Maritim, dein Vater wäre stolz" gezeigt, nicht das berühmt gewordene "Vater Nazi, Mutter Hure"-Ding.
Man kann jetzt darüber streiten, ob das eine strafwürdige Beleidigung darstellt. Ich tendiere da eher zu einem Nein, auch wenn die Nazi-Anspielungen komplett schwachsinnig sind gegenüber jemandem, der mit der Nazi-Vergangenheit des eigenen Vaters vergleichsweise offen umgegangen ist. Obendrein sagen die Artikel von Blöd und Exzess nichts darüber aus, ob das Ding in die Berufung geht.
Zuvor x-mal straffällig geworden zu sein, wird dem Angeklagten sicherlich nicht genutzt haben, die Vermummung noch weniger. Da hat sich wohl das eine auf das andere gestapelt in den Augen des Richters, der obendrein so richtig in Fahrt kam und auch noch Pyro-Vergleiche heranzog, obwohl dies gar nicht der Vorwurf an den Angeklagten war. Anfechtbar ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch seine Begründung, wegen Leuten wie Mirko R. würden Väter und Mütter mit ihren Kindern nicht mehr ins Stadion gehen. Das ist schlicht und ergreifend hanebüchener Unfug.