Es kommt darauf an, wie weit eine Sache bereits ist.
Wenn eine Sache bereits vor Gericht ist, dann wird der Angeklagte durch den Richter freigesprochen wenn die Beweise nicht ausreichen eine Schuld nachzuweisen. Das ist der Freispruch.
Dies kommt jedoch sehr selten vor, da die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit besitzt ein Verfahren bevor es vor Gericht landet einzustellen.
Das passiert meistens dann wenn:
- Die Staatsanwaltschaft davon ausgehen kann, dass ein Richter sowieso den Freispruch aussprechen muss, weil die Beweise gegen den Angeklagten nicht ausreichen. (Entlastung der Gerichte weil eh nix machbar ist)
- Die Staatsanwaltschaft eine Sache als zu geringfügig ansieht als dass noch jemand bestraft werden muss (z.B. Die Deutsche Bahn zeigt dich wegen Schwarzfahren an und will 2000 Euro von dir, du kannst der Staatsanwaltschaft allerdings nachweisen dass du die Bußgelder fürs Schwarzfahren bereits bezahlt und längst ein Monatsabo abgeschlossen hast - Sache ist erledigt und Angeklagter hat bereits von sich aus guten Willen gehandelt)
- Die Staatsanwaltschaft eine Klagerücknahme vom Kläger erhält. Dies geht jedoch auch nur bevor die Sache vor Gericht ist. (Passiert meist wenn der Kläger erfährt dass es vom Angeklagten eh nix zu holen gibt und sich so der ganze Aufwand für den Kläger nicht lohnen wird.)
Eine "Anklage fallen lassen" ist jedoch eine Redewendung aus amerikanischen Krimifilmen, so etwas gibt es in Wirklichkeit nicht.