Ähm, nö. Wenn unsere Nr 10 mal mit dem Rad um den Weiher fährt, wäre das im Fall eines 3/4 jährigen Ausfalls höchstens der Beginn einer Wiedereingliederung,die immer vom der Versicherung getragen wird.
Davon abgesehen bin ich der Überzeugung das ein so verletzungsanfälliger Spieler wie Helmes sich im Vertrag eine Weiterzahlung des Gehalts hat festschreiben lassen. An seiner Stelle hätte ich es zumindestens versucht.
Im Falle einer stufenweise Wiedereingliederung sind die Versicherer (Kassen) auch mal Freunde :wink: Ziel einer solchen Maßnahme ist die Verküzung der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber ist währenddessen nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. D.h. das Kranken- oder Verletztengeld wird weitergezahlt. Eine Wiedereingliederung i.d.S. Kommt bei einem Profifussballer äußerst selten vor. In meiner Berufspraxis habe ich sie bisher nur einmal erlebt. Dabei handelt sich um einen mit allen Beteiligten abgestimmten Prozess von mehreren Wochen um die Belastung zu steigern.
Die Radtour von Paddy mit der Mannschaft hat aber nichts im entferntesten mit einer WE zu tun. Er hat sich weder in das Direktionsrecht des AG begeben , noch hat er sich entgegen seiner Reha verhalten. Die sportliche Tätigkeit mit dem Rad ist insofern förderlich für seine Genesung und wird daher von jeder Kasse oder BG begrüßt.