Einspruch einlegen sollte man nicht, weil man angesichts der vielen englischen Wochen unbedingt nochmal nach Dortmund will.
Sondern aus Prinzip.
Das Spiel war zum Zeitpunkt der Torerzielung unterbrochen. Punkt. Da muss die DFL eine Präzedenzentscheidung treffen.
So wird es ausgehen. Der Videobeweiß wird zur Tatsachenentscheidung ernannt werden und dann ist das geklärt, was man vorher seitens DFL hätte klären müssen.
Das ist wie in der Politik, wenn nachher das Bundesverfassungsgericht die Regelungen eintüten muss.