Alles anzeigenImmer mit der Ruhe.
Zu Beginn der Saison habe ich mir das Regelwerk des VA "reingezogen. Ich zitiere:
"Wann greift der Video-Assistent konkret ein?
Der Video-Assistent greift nur dann ein, wenn der Schiedsrichter auf dem Spielfeld eine klare Fehlentscheidung getroffen oder eine entscheidende Szene übersehen hat. In diesem Zusammenhang existieren vier konkrete Auslösungsmomente:
· Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten)
· Strafstoß / Elfmeter (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
· Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
· Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)
Somit wird bei Weitem nicht jedes Foul hinterfragt, sondern es kommt nur dann zu einer konkreten Überprüfung, wenn einer der oben genannten vier Auslösungsmomente vorliegt."
Der "Auslösemoment" für den VA in Stuttgart war der Elfmeterpfiff von Schiri Cortus.
Da der VA keine Fehlentscheidung feststellen konnte, überließ er die Entscheidung
dem Schiedsrichter. Cortus hat sich dann die Szene noch einmal angesehen, und
seine ursprüngliche Entscheidung zurückgenommen. Der VA hat in diesem Fall seinen
Job gemacht, und keinen Einfluss auf die Entscheidung genommen.
Wer hat denn nun das "Prinzip des Vodooschiris" nicht verstanden?
Viele Grüße!
Karl
Weiß nicht, warum das in diesem Thread diskutiert wird, aber ich habe den Ursprung deiner m.E. falschen Logik mal gefettet.
Hat Cortus die Szene übersehen? > Nein, denn er hat entschieden.
War es eine klare Fehlentscheidung? > Nein, denn wie du korrekt schreibst, konnte der VAR keine Fehlentscheidung feststellen und hat Cortus daher zum Monitor geschickt.
Hätte er dies tun dürfen? > Nein, denn die beiden (gefetteten) Grundbedingungen für eine Kontaktaufnahme seitens des VAR lagen nicht vor.