In Paragraph 13.2. heißt es: „Der Vorstand ist ermächtigt, aber in keinem Fall verpflichtet, vorzusehen, dass Mitglieder an der Mitgliederversammlung mit Hilfe geeigneter Telekommunikationsmittel auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne Rechte ganz oder teilweise ausüben können („Virtuelles Verfahren“). Das Virtuelle Verfahren bedarf der Zustimmung des Mitgliederrats.“
In vielen Unternehmen werden derzeit Meetings und Veranstaltungen dezentral über die bekannten Plattformen wie "Zoom" o.Ä. abgewickelt. Was bedeutet das für unsere MV? Abgesehen von ggf. ein paar Mitgliedern vor Ort (mit ausreichend Abstand etc.) die bei einer Versammlung wohl Fragen stellen könnten, müssen aber auch ggf. Wahlen usw. organisiert werden. Bei uns zb. dieses Jahr der Vize Präsi...
Wie will man das virtuell organisieren? Oder kann man generell unsere MV ins nächste Jahr verschieben?
Gibt es da schon Planungen? Weiß unser MR mehr?
Greetings
jeföhl