Ich habe mir nochmal angesehen, wie es beim Neubau läuft.
Ein Bauvorhaben wird nur genehmigt, wenn (u.a.) die Erschließung sichergestellt ist.
Für die Erschließung ist (in unserem Fall) die Stadt Köln verantwortlich, kann aber manche Kosten weitergeben.
Zur Erschließung zählen: Versorgung mit Wasser, Strom, Gas, Entsorgung von Wasser und Abfällen, Anbindung an öffentliche Straßen, Feuerwehrzufahrt...
Bei den Kosten, die für die Erschließung anfallen, gibt es beitragsfähige Erschließungskosten und solche, die nicht beitragsfähig sind.
Die Erschließungskosten, die nicht beitragsfähig sind (z.B. Versorgung mit Wasser, Strom, Gas), übernimmt dann die Stadt Köln.