Das mit der Meinungsfreiheit wird bei sowas immer gerne angeführt. Aber man sollte dann schon das eigene Grundgesetz kennen:
Die hier angeführten allgemeinen Gesetze wären z.B. das Strafgesetzbuch § 111:
Also rein rechtlich ist die Sache klar. Und dass der BVB sich als Hausherr verantworten muss, ebenso.
Sonst schert sich der DFB einen Dreck um geltende deutsche Gesetze und jetzt sollen diese das Strafmaß begründen? grübel