Ein paar Antworten von jemandem, der das Schauspiel letzte Woche live im Stadtrat mitverfolgen durfte/musste:
Wenn wir mit einem Plan B hausieren gehen, dann ist Plan A direkt platt. Das nun geklagt wird, darauf sind wir vorbereitet.
Mit dem Hausieren ist richtig. Ich hoffe es gibt einen Plan B und ich hoffe es gibt auch eine Vorbereitung auf die Klagen.
Bei den Rechtswegen bin ich mir nicht so ganz sicher ob es da nicht doch noch drei Instanzen gibt (VG für das in diesem Verfahren das OVG zuständig ist (neues Gesetz seit letztem Jahr), dann das OVG selbst und dann das BVerwG)?
Der Unsinn mit dem Verfassungsgericht ist der typischen Trotzköpfigkeit der Grünen geschuldet, die klagten auch vor dem EuGH oder in Den Haag, wenn sie könnten und dürften.