Stimmung, Fanverhalten, Aktionen beim FC

  • LinkeKlebe

    1) Machete, Schlagstöcke und auch quarzhandschuhe sind laut waffengesetz illegal!

    2) der FC räumt allen Beschuldigten ein anjörungsrecht ein. Dementsprechend wird über die SV‘s noch final entschieden

    :FC: Und wenn du fällst bin ich bei dir :FC:

  • Nein, Teleskop/Schlagstock ist nicht illegal… du meinst einen Totschläger, das ist noch mal ein wenig was anderes…


    Machete und Quarzhandschuhe sind auch nicht illegal (der Besitz)

  • 1) Machete, Schlagstöcke und auch quarzhandschuhe sind laut waffengesetz illegal!

    Das stimmt so nicht. Es macht aber meist einen Unterschied, ob du die Gegenstände in der Öffentlichkeit mitführst oder bei dir Zuhause liegen hast. Bei letzterem, und darum geht es aktuell, sind das keine illegalen Gegenstände. Eine Machete ist z.B. erstmal keine Waffe sondern ein Werkzeug. Man kann sie natürlich als Waffe zweckentfremden, weshalb du in der Öffentlichkeit nicht einfach mit einer herumrennen darfst. Teleskopschläger darfst du ebenfalls besitzen, das Tragen in der Öffentlichkeit kann jedoch eine Ordnungswidrigkeit bzw. während Versammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen eine Straftat darstellen. Bei Quarzsandhandschuhen verhält es sich ähnlich. Gefunden wurde zudem ein Elektroschocker, dessen Besitz, sofern es sich um ein zugelassenes Gerät handelt, ebenfalls erlaubt ist.

    2) der FC räumt allen Beschuldigten ein anjörungsrecht ein. Dementsprechend wird über die SV‘s noch final entschieden

    Ja, das ist normales Vorgehen und so auch sinnvoll. Anhören sollte der FC grundsätzlich jeden, dem ein Stadionverbot droht. Allerdings muss derjenige durchaus auch etwas zu seiner Entlastung vorbringen können.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Hmmmm. Ein Bekannter von mir ist Polizist… und der meinte vor 2-3 Jahren mal, dass selbst der Besitz von teleskopschlagstöcken und quarzhandschuhen verboten wäre

    :FC: Und wenn du fällst bin ich bei dir :FC:

  • Was regen sich viele zu Recht auf, wenn in bestimmten Staaten die Menschen keine Rechte haben


    Und So ist das hier auch, jeder hat nun mal gewisse Rechte


    Wieviele Gesetzesbrecher werden nach der Verhaftung erst mal wieder auf freien Fuß gesetzt (aus Gründen), und so auch hier (aus Gründen)


    Der FC spricht vorläufige Stadionverbote aus (und vorläufig = siehe oben)

    Der FC macht sich stark dafür das die Stadionverbote auf ganz Deutschland ausgedehnt werden

    Stand jetzt, passt das alles für mich

    Mer schwöre dir, he op Treu un ob Iehr! Mer stonn zo dir, FC Kölle! Un mer jonn met dir, wenn et sin muss durch et FUER :FC: :effzeh: :red_heart:

  • Hmmmm. Ein Bekannter von mir ist Polizist… und der meinte vor 2-3 Jahren mal, dass selbst der Besitz von teleskopschlagstöcken und quarzhandschuhen verboten wäre

    Bzgl der Handschuhe hier eine Passage


    International ist die Rechtslage uneinheitlich. In der Schweiz gelten sie als Waffen, es gibt innerhalb der EU jedoch keine generellen Verbote von Quarzsandhandschuhen. Privatpersonen benötigen in Deutschland keinen Waffenschein für Quarzhandschuhe. Ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen. Ein Angriff mit derartigen Handschuhen kann zu einer Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung führen.

  • Der Besitz keines dieser Gegenstände ist in Deutschland illegal. Auch nicht, wenn ich als Einzelperson alle davon besäße. Wenn wegen Gewaltdelikten gegen mich ermittelt wird, sind sie aber sicher auch nicht förderlich. Die Polizei veröffentlicht die Sicherstellungen routinemäßig und vermutlich auch um zu zeigen, dass man schon bei den richtigen Leuten vorbeigeschaut hat. Dennoch sind die Funde für sich genommen weder spektakulär noch aussagekräftig. Die Sturmhaube kann, je nach Merkmalen, noch am ehesten der Beweisführung dienen.


    Auf der anderen Seite: Was hättest du dir denn erhofft, findet die Polizei bei den Verdächtigen? In Nizza wurde mit Fäusten, Pyrotechnik und allem, was sich vor Ort irgendwie anbot (Stangen, e-Scooter, etc.) gekämpft. Weil jemand gewalttätig wurde, findest du nicht gleich ein Sturmgewehr in seiner Garage.

    Grundsätzlich braucht es für ein Stadionverbot keine Verurteilung. Du brauchst die begründete Annahme, dass von der Person künftig weitere Störungen deiner Veranstaltung zu erwarten sind. Da reichen Ermittlungsverfahren oftmals aus. Die Beschuldigten können sich allerdings vor der SV-Kommission äußern.

    Ja stimmt und sturmhauben, quarzsandhanschuhe und Machete liegen bei den Leuten nur für die nächste Familienfeier zuhause rum. Wacht doch mal auf meine fresse

  • Ja stimmt und sturmhauben, quarzsandhanschuhe und Machete liegen bei den Leuten nur für die nächste Familienfeier zuhause rum. Wacht doch mal auf meine fresse

    Es geht doch darum, ob der Besitz illegal ist (für einen Gesetzesbruch), der dann einen 'Tatbestand' darstellt.


    Natürlich kann sich jeder denken warum die Herrschaften diese Sachen besitzen.

    Außer derjenige ist leidenschaftlicher Machetensammler und war gar nicht in Nizza und hat nen Zwillingsbruder in Hürth.

    Wenn et sin muss bis nach Fürth! :effzeh: :FC: :fire:

  • Ich finde das die ganze Aktion erstmal eine klare Botschaft an alle Gewalttäter (hier und in ganz Deutschland!) ist, bis hier hin und nicht weiter. Wenn man überlegt, mit welchen Aufwand diese Aktion durchgeführt wurde (angeblich bis zu 400 Polizisten, dazu wochenlange Ermittlungen einer Sonderkommission plus Staatsanwaltschaft etc), dann war das ein deutliches Zeichen, gepaart mit der entsprechenden medialen Präsenz.

    Es bleibt nur zu hoffen, dass genügend Beweise sichergestellt werden könnten, die zu einer entsprechenden Verurteilung führen. Wir leben in einen Rechtsstaat und da reicht ein Verdacht nun Mal nicht aus. Wir werden sehen, da wird man sicher noch einiges hören


    Spannend wird sein, wie die Szene heute damit umgeht. Ich habe weniger Angst davor, dass es einen Clash mit den Partizan Anhängern gibt (immerhin besteht ein gemeinsames Feindbild gegenüber Roter Stern), sondern eher, das einige supra spackos den Abend nutzen, um ihre gewaltsame Solidarität mit ihren Stammesbrüdern zu demonstrieren. Mit einen Potpourri aus Unmengen von Bengalos, Spruchbändern und Gewalt gegen Polizisten, Ordnern und "Andersdenkenden" im Block.

    Dabei will ich nur Fussball sehen....

  • Dennoch sind die Funde für sich genommen weder spektakulär noch aussagekräftig. Die Sturmhaube kann, je nach Merkmalen, noch am ehesten der Beweisführung dienen.

    Also wenn jemand wegen eines oder mehreren Gewaltdelikten unter dringendem Tatverdacht steht und bei dem liegen im Kinderzimmer Machete und/oder Schlagstock, Sturmhaube und Quarzhandschuhe soll das nicht aussagekräftig sein? Weil er ja auch leidenschaftlicher Hobbygärtner im Urwald und Türsteher sein könnte und den Schlagstock eigentlich nur zum Rückenkratzen verwenden könnte? Man kann den Täterschutz auch zu hoch hängen.

  • Man kann den Täterschutz auch zu hoch hängen.

    Da steht „für sich genommen“. Und da steht vorher auch:

    Wenn wegen Gewaltdelikten gegen mich ermittelt wird, sind sie aber sicher auch nicht förderlich.

    Es ging um die angebliche Illegalität der gefundenen Gegenstände. Also bitte nichts aus den Beiträgen machen, was gar nicht gemeint oder gesagt wurde.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Man kann den Täterschutz auch zu hoch hängen.

    Das ist aber in Deutschland Programm und beginnt schon in deinen eigenen 4 Wänden und das sogar bei glasklaren Situationen. Bricht bei dir jemand ein und dein Hund macht seinen Job, greift auch dort der Täterschutz. Dagegen sind erlaubt rumliegende Macheten, Schlagstöcke und Co. ja noch harmlos. Bin inhaltlich zwar durchaus bei dir, aber wir leben halt in Deutschland und da hängt der Täterschutz nunmal extrem hoch, ob einem das nun gefällt oder nicht.

  • Da steht „für sich genommen“

    weiß ich deswegen hab ich dann und/oder verwendet.

    Es ging um die angebliche Illegalität der gefundenen Gegenstände. Also bitte nichts aus den Beiträgen machen, was gar nicht gemeint oder gesagt wurde.

    Nicht förderlich aber auch nicht aussagekräftig. Könnte mir vorstellen, dass ein Pflichtverteidiger ähnlich versuchen würde zu argumentieren. Mit ähnlichem Erfolg.

  • Was ich immer noch nicht gerafft habe... kann der FC bei bewiesener Mittäterschaft die entstandenen Kosten (Strafen, Zuschauerausschluß) bei den "Überführten" geltend machen ? Oder bleiben wir drauf sitzen?

    Falls das Thema schon besprochen wurde hab ich es vielleicht nicht gesehen...


    Ich lese aber die ganze Zeit nur Stadionverbot... die Täter kratzt das bekanntlich ja nicht so sehr. Denen muss man an den Geldbeutel !

  • Das ist aber in Deutschland Programm und beginnt schon in deinen eigenen 4 Wänden und das sogar bei glasklaren Situationen. Bricht bei dir jemand ein und dein Hund macht seinen Job, greift auch dort der Täterschutz.

    Hier wäre dann aber auch schon mal der erste Denkfehler, dass es der Job eines (Wach)Hundes wäre zu beißen. Aber das ist ein völlig anderes Thema. Grundsätzlich bin ich ja auch voll dafür, dass der Leitsatz "jeder ist so lange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist" immer gelten sollte, irgendwann gibt es aber auch eine erdrückende Beweislast. Außerdem schwingt hier auch eine gewisse Emotionalität mit, diese Spinner haben es uns schließlich versaut in den Genuss einer internationalen Auswärtsfahrt zu kommen. Und ich pack keine Samthandschuhe aus für Typen die ihre mit Quarz gefüllt haben.

  • kann der FC bei bewiesener Mittäterschaft die entstandenen Kosten (Strafen, Zuschauerausschluß) bei den "Überführten" geltend machen ? Oder bleiben wir drauf sitzen?

    Da der FC ohnehin in Vorleistung treten muss kommt das am Ende wahrscheinlich auf selbe raus. Ich glaube kaum, dass die dafür überhaupt gerade stehen könnten.

  • Nicht förderlich aber auch nicht aussagekräftig.

    Das "nicht aussagekräftig" steht doch in direktem Zusammenhang zu dem "für sich genommen". Für sich genommen sagen diese Gegenstände erstmal nicht viel über dich aus, wenn du sie besitzt. Denn wie du schon richtig feststellst: Macheten findest du bei Gärtnern, Sturmhauben bei Skifahrern, Elektroschocker bei vielen, die sich selbst verteidigen wollen und Quartzsandhanschuhe bei Securitys oder - trotz anderslautender Dienstanweisungen - selbst bei Polizisten.


    Wenn du alles davon bei dir rumliegen hast und parallel noch wegen gewalttätiger Ausschreitungen gesucht wirst, dann haben die Funde selbstredend eine gewisse Aussagekraft und bringen dich zumindest in eine gewisse Erklärungsnot. Allerdings ist ja gar nicht bekannt, auf wie viele Haushalte die Sachen verteilt waren und ob sie bei den Festgenommenen oder bei anderen gefunden wurden. Es kommt halt auf den Kontext an und nur darum ging es in meinem Beitrag.


    Nochmal: Die Diskussion entstand nur darüber, ob diese Gegenstände illegal sind. Und das sind sie, wenn du sie in deinen eigenen vier Wänden aufbewahrst, allesamt nicht.

    MattEagle‘s Kumpel: „Jedes Mal, wenn ich vom Klo komme, stehen 70 Kölsch auf dem Tisch!“

  • Da der FC ohnehin in Vorleistung treten muss kommt das am Ende wahrscheinlich auf selbe raus. Ich glaube kaum, dass die dafür überhaupt gerade stehen könnten.

    Man weiss es ja nicht... angeblich handelt es sich bei den Vögeln ja nicht nur um Schüler, Azubis und Hartzer... sondern auch durchaus um Leute aus der "gehobenen Klasse" (Sohn von...).

    Als Verein würde ich aber auf jeden Fall versuchen, zumindest anteilig Forderungen einzukassieren.

  • Das "nicht aussagekräftig" steht doch in direktem Zusammenhang zu dem "für sich genommen". Für sich genommen sagen diese Gegenstände erstmal nicht viel über dich aus, wenn du sie besitzt.

    Wenn es soweit ist, dass die Polizei nicht mal eben auf nen Kaffee und freundliches Verhör vorbei kommt, sondern die Bude mit SEK stürmt, dann hat auch nur eins der genannten Gegenstände eine deutliche Aussagekraft.

    Man weiss es ja nicht... angeblich handelt es sich bei den Vögeln ja nicht nur um Schüler, Azubis und Hartzer... sondern auch durchaus um Leute aus der "gehobenen Klasse" (Sohn von...).

    "Sohn von" heißt ja erstmal nicht, dass Sohnemann was in den Taschen hat. Und solange der Volljährig ist müssen da auch keine Eltern für gerade stehen.

    Als Verein würde ich aber auf jeden Fall versuchen, zumindest anteilig Forderungen einzukassieren.

    Das steht außer Frage, nur die Erfolgsaussicht schätz ich relativ gering ein.