aber ein tatsächlicher Täter in einem Kapitalverbrechen muss diese Rechtssicherheit meiner Meinung nicht unbedingt gewährt bekommen.
Ob jemand ein Täter ist, wird doch aber erst im Prozess entschieden. Bis aufs Geständnis ist es fast egal, was für vermeintliche Beweise vorliegen mögen: Solange die nicht durch das zuständige Gericht geprüft, der Tathergang festgestellt und die Fragen von etwaiger Rechtfertigung und Schuld beantwortet wurden, ist es eben falsch, dem Mann - der immerhin im ersten Prozess freigesprochen wurde - die Schuld zuzuweisen. Noch schlimmer ist, dass er für Fete schon als Mörder festzustehen scheint.
Wenn wir nur noch anhand reißerischer Überschriften und kurzer Meldungen ein Urteil fällen, können wir uns juristische Prozesse mal auch ganz klemmen.
Dass das Verbot, jemanden ein zweites Mal anzuklagen, mal überprüft werden muss, zeigt doch die von CDU und SPD durchgeführte Reform des Gesetzes, das im Herbst 2021 geändert und nun vor wenigen Tagen vom Verfassungsgericht gekippt wurde. Man macht sich also sehr wohl Gedanken, in den Fällen wie dem jetzt diskutierten etwas zu bessern. Auch die Reaktionen der Medien auf dieses Urteil zeigen, dass es Gesprächsbedarf gibt. Und da wird man dann künftig schauen müssen, wie man das auf verfassungsrechtlich sichere Beine stellt.