so genau kenne ich die Satzung nicht muss ich gestehen, es wird aber eine Lösung geben bis zur Vorstandswahl
Der Fall eines Rücktritts ist klar geregelt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung soll jemand neues gewählt werden und bis dahin übernimmt jemand vom Mitgliederratr den vakaten Posten. Steht in unserer Satzung § 20 Abs. 4