Noch mal es ging um Gefahrenabwehr nicht um Strafverfolgung ...
Schon der Besitz verbotener Gegenstände ist eine Straftat. Bekanntlich kann die Polizei die aber nur finden, wenn sie auch danach sucht. Das ist nicht passiert, man beließ es beim Festsetzen. Und genau darin liegt das Problem: im nicht erfolgten Vollzug.