Genau die Beweislastumkehr, wie sie von der Fifa praktiziert und vom CAS akzeptiert wird, dürfte vor einem ordentlichen Schweizer Gericht womöglich nicht zur Anwendung kommen.
Kann umgekehrt natürlich auch sein, dass die Schweizer Richter nach dem gleichen Muster wie der/das CAS verfahren und der Ansicht sind, dass Vereine mit Mitgliedschaft in der Fifa deren Verbandsregeln zu befolgen haben, egal ob die nach Schweizer Recht "sittenwidrig" und eigentlich ungültig sind.
Für mich klingt diese Regelung nach etwas, was irgendwann kippen wird, weil das jedem Verständnis von Rechtsprechung widerspricht - So wie damals das Bossman-Urteil oder jüngst die Sache mit den Sanktionen von Fifa und UEFA. Sollte das irgendwann mal in ferner Zukunft passieren, wird man sich grün und blau ärgern nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft zu haben - Aber die Erfolgschancen können die Juristen sicherlich besser beurteilen.