Denn damit diese Anweisung wirksam ist, muss sie dem Mitarbeiter ja erstmal möglich sein umzusetzen und sich mit den Vertragsinhalten decken.
Ich warte ja darauf, dass Andersson irgendwann einfach als 12. Spieler aufs Feld rennt, um seiner -für die Arbeitsrechtler hier im Brett -vertraglich verpflichtenden Gegenleistung für die Gehaltszahlungen nachzukommen. Vielleicht boxt er dann auch einfach Dietz beispielsweise vom Platz ("weg jetzt hier, in meinem Vertrag steht sinngemäß dass ICH spielen soll Du Lurch!"), damit wir nicht zu 12. spielen. Hauptsache er steht auf dem Platz damit der Brettpöbel ihm keine fehlende Gegenleistung vorwerfen kann.
Ansonsten sind Deine Vergleiche Goldmitte in die Privatwirtschaft (oder wo auch immer Du tätig bist) leider völlig unbrauchbar. Am ehesten lassen sich Quervergleiche vielleicht noch zu externen Dienstleistern ziehen (kaum ein Fußballer dürfte einen unbefristeten Vertrag mit all den damit einhergehenden positiven Effekten haben). Dort sind in der Regel Verträge ausformuliert, die klar messbare Kennzahlen und Ziele beinhalten, und die für den Vertragspartner auch realistisch sind (sonst würde man wohl nicht unterschreiben). So ist es nicht unüblich dass Bestandteil solcher Vertragskonstrukte eine Basisvergütung ist (pauschal, time&material), und dass es leistungsabhängige Bonuszahlungen gibt. Das passt dann - wenn man wirklich vergleichen möchte, ein klitzekleines Stück auch in Richtung Fußballer. Andersson wird sicher keine Tor- oder Spielprämien kassieren momentan, hat aber vermutlich durch ein ordentlich verhandeltes Grundgehalt kaum Probleme damit. (Und auch solche Beraterverträge gibt es außerhalb der Fußballblase- immer eine Sache von Angebot und Nachfrage).
Wie Heimerzheimer schon richtig ausführt- auf welcher rechtlichen Grundlage willst Du denn Spieler wie Hauptmann oder Andersson sanktionieren, weil sie nicht spielen? Sie haben überhaupt nicht die Entscheidungsgewalt, die Aufstellung zu bestimmen. Und wenn es andere gibt die besser sind- was sollen die Spieler dann tun?
Das wäre ein bisschen als würdest Du Deinem Mitarbeiter die Arbeitsanweisung schicken, er solle den Kopierraum aufräumen, der aber verschlossen ist. Mahnst Du Ihn dann ab weil er die Tür nicht eintritt?