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Zitat
Vertrag nach Schweizer Recht
Modestes Vertrag ist nach Schweizer Recht geschlossen, seine Anwälte haben sich dem Vernehmen nach minuziös und Wort für Wort an die dortigen Bedingungen gehalten, um den Kontrakt zu kündigen. Deshalb gilt Modeste derzeit für sie als vertragslos, was auch die FIFA im ersten Urteil zumindest nicht explizit anzweifelte.
Stünde Modeste in China unter Vertrag, so die Lesart, hätte sie den Stürmer auffordern müssen, seinen Vertrag bei Tianjin zu erfüllen. Das taten sie nicht. So kann der Profi auch über seine Persönlichkeitsrechte verfügen und sie etwa dem FC für den Verkauf von Trikots übertragen.