Das Handgeld ist dafür da den Abgeschobenen für einen Übergangszeitraum eine Existenz Sicherung zu ermöglichen. Dazu gibt es ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht. Menschen dürfen nicht dahin abgeschoben werden, wo ihnen eine unmenschliche Behandlung droht. Diese kann gegeben sein, wenn der Abgeschobene nicht das Existenzminimum halten kann. Darum zahlt man 1.000 Euro pro Abgeschobenen, damit kein Abschiebeverbot droht.
Etwas vergleichbares gibt es auch für aus der Haft Entlassene. Nennt sich Überbrückungsgeld.
Aufgrund dieses Urteils muss man die 1000€ pro Kopf dann natürlich zahlen, wenn man diese Leute abschieben will.
Mit der Begründung des Gerichts, dass Menschen nicht dorthin abgeschoben werden dürfen, wo ihnen eine unmenschliche Behandlung droht, kann ich mich bei solchen Verbrechern dagegen überhaupt nicht anfreunden.