https://www.bmjv.de/SharedDocs…us_Hasskriminalitaet.html
Im Stadion wird dann das besondere öffentliche Interesse stets bejaht, meinste?
Und dann?
Rechtsprechung zu Kollektivbeleidigung ändert sich? Fadenkreuzplakat ist strafrechtlich Bedrohung (und nicht Sinnbild für Personifizierte 50+1 Regelbrecher im Visier halten)?
Anstiftung durch Schell? Oder durch Vorsingen?
Wenn man keine Ahnung hat, Schweigen oder sich ne andere Argumentationsebene suchen.
Und Hasskriminalität gab es rechtlich nicht und gibt es nach dem Gesetz, das einen rein politischen Namen trägt, auch nicht.
Ob ein Nazi einen Ausländer beleidigt oder ein Fan einen Hopp, war strafbar, bleibt strafbar.
Der DFB hingegen meint irgendwie, plötzlich sei dem mit dicken medialen Aktionen nachzugehen.
Und nein, vor der Eskalation jetzt konnte man nicht von Spiegel bis BILD (!) Plakattexte von Ultras nachlesen. Ob man das jetzt Uhrensohn Rolex-Kalle oder der Schickeria zu verdanken hat? Beiden