Was ich interessant finde, dass nun erste Klagen erfolgreich waren, die Schließungen trotz einer bestimmten Inzidenz als rechtswidrig angesehen haben.
So geschehen vom OVG Lüneburg. In diesem Kreis dürfen Clubs auch über einem Wert von 10 geöffnet bleiben.
Es wird spannend, ob mit steigenden Zahlen im Herbst noch mehr solcher Klagen durchkommen. Und was dies für Großveranstaltungen wie den Fussball bedeutet. Sicher kann man einen Club nicht mit einem wie auch immer gefüllten Stadion vergleichen. Jedoch ist dieser Erfolg vor Gericht ein erstes Zeichen, dass die Inzidenz nicht mehr der einzige Faktor sein wird. Das OVG folgte der Begründung, dass wissenschaftlich nachgewiesen werden muss, ob eine Veranstaltung als Infektionsort maßgeblich verantwortlich ist.
Quelle: NDR