Jo. Unterlassungsklage des Frage den wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Wird er Karriere machen.
Und Bobic sagt dann zu dem halt nix mehr (und paar andere sicher auch nicht).
Die Androhung von Gewalt (in der Öffentlichkeit sogar strafbar mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren)
ist in §241 des StGB geregelt.
Es wäre sogar unerheblich, wenn er hinterher behaupte würde, es wäre nur ein Spaß gewesen. Er muss auch nichts sagen,
dieses Video ist bereits so verbreitet.