Und das aus dem Kontext etwas ersichtlich ist macht aus einem vage gehaltenen Plakat dann immer noch keinen Straftatbestand soweit ich weiß.
Das ist korrekt. Selbst Verbote gegen das PARTEI-Plakat "Nazis töten.", welches bei einer Gegendemo gezeigt wurde, hatten vor Gericht keinen Bestand. Argumentationslinie war, dass es sich um eine historische Tatsachendarstellung und nicht um eine Aufforderung handele.
Also. Der unterstellte Kontext spielt bei der Strafbarkeit nur eine untergeordnete Rolle.
In meinem Verständnis war das Plakat gegen denjenigen gerichtet, der bei Hoffe-BVB das Fadenkreuzplakat hielt. Wegen diesem einen H*rensohn hat der DFB nun eine Kollektivstrafe verhängt